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Afrikanische Schweinepest: Kerngebiet vergrößert – Pufferzone eingerichtet

Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt sechs weitere ASP-Fälle bei Wildschweinen in Brandenburg – Insgesamt jetzt 13 bestätigte Fälle

- Erschienen am 18.09.2020 - Presemitteilung 442/2020

Die Zahl der vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigten Fälle von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen im Land Brandenburg ist heute um weitere sechs auf insgesamt 13 gestiegen. Die Fundorte liegen innerhalb des gefährdeten Gebiets.

„Die intensive Fallwildsuche ist das Gebot der Stunde im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest“, betonte Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher heute in Potsdam. Es werden Hubschrauber mit Wärmebildkameras und Drohnen eingesetzt, geschulte Such- und Bergungsteams sind im Einsatz und ab Montag unterstützen Hundestaffeln aus Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz bei der Suche nach Wildschweinkadavern. Außerdem erhalten alle, die im gefährdeten Gebiet ein totes Wildschwein finden und den Behörden melden, eine Aufwandsentschädigung von 100 Euro. „Wir werden mit hoher Wahrscheinlichkeit noch weitere infizierte Wildschweine finden. Solange sie in räumlicher Nähe liegen, haben wir keine neue Lage. Erst wenn wir das genaue Ausmaß des Hochrisikogebietes kennen, können wir die mobilen Weidezäune um das Kerngebiet durch einen festen Zaun ersetzen“, erklärte Nonnemacher.

Das sogenannte Kerngebiet mit den bestätigten positiven ASP-Fällen, die zuletzt nahe Neuzelle im Landkreis Oder-Spree gefunden wurden, wurde jetzt in diese Richtung vergrößert. Dieses Kerngebiet hat nun einen Umfang von 60 Kilometern und eine Fläche von 150 Quadratkilometern und umschließt unter anderem Neuzelle sowie Teile der Gemarkungen Eisenhüttenstadt und Lawitz. Das erweiterte Kerngebiet wird seit heute mit mobilen elektrischen Weidezäunen eingezäunt.

Das festgelegte gefährdete Gebiet mit einem Radius von circa 20 bis 25 Kilometern um den ersten Fundort im Ortsteil Sembten im Landkreis Spree-Neiße bleibt unverändert.

Außerdem haben die betroffenen Landkreise Spree-Neiße, Oder-Spree und Dahme-Spreewald in enger Abstimmung mit dem Landeskrisenzentrum Tierseuchenbekämpfung um das gefährdete Gebiet herum eine Pufferzone mit einer Fläche von rund 2.300 Quadratkilometern eingerichtet. Die Pufferzone gilt als seuchenfrei. Die drei Landkreise haben ihre Tierseuchenallgemeinverfügungen entsprechend angepasst.

Im Verbraucherschutzministerium tagte heute der Landeskrisenstab. Dazu waren auch der Landesbauernverband, der Bauernbund, der Hybridschweinezuchtverband und der Landesjagdverband eingeladen. „Diese Krise können wir nur gemeinsam meistern. Deshalb informieren wir vom ersten Tag an täglich die Landwirte, Schweinehalter und Jäger aus erster Hand umfassend und transparent über die Lage. Denn sie sind von der Krise am stärksten betroffen. Wir sorgen gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium für einen direkten Informationsaustausch und sind offen für konstruktive Hinweise“, erklärte Nonnemacher.

Die angeordneten Maßnahmen seien für viele Landwirte schmerzhaft. „Aber es hilft allen Beteiligten, wenn wir diese notwendigen Maßnahmen gemeinsam schnell und konsequent umsetzen. Sie sind nötig, um die ASP in überschaubarer Zeit einzudämmen und eliminieren zu können.“ Auf keinen Fall dürfe die Infektion auf die Hausschweinbestände übergreifen. „Das müssen wir mit vereinten Kräften gemeinsam unbedingt verhindern. Ich appelliere deshalb an alle Verbände, konstruktiv mitzuarbeiten“, so Nonnemacher heute in Potsdam. Die Krisenstrukturen auf Landes- und Kreisebene seien etabliert und zur Bewältigung solcher Tierseuchen geeignet.

Vorläufige Maßnahmen in der neu eingerichteten Pufferzone im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen

  • Verstärkte Kadaversuche
  • Einrichtung eines Meldesystems für aufgefundene Kadaver
  • Kadaverbergung durch geschulte Bergetrupps
  • Einrichtung von Kadaver-Sammelstellen und unschädliche Beseitigung der Kadaver
  • Virologische Untersuchung aller erlegten und verendeten Wildschweine (Fallwild und Unfallwild)
  • Einrichtung von Wildannahmestellen zur hygienischen Aufbewahrung und Beprobung von gesund erlegtem Wild
  • Verbot von Bewegungsjagden (ausgenommen Erntejagden)