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Golze fordert vom Bund vollständige Öffnung der Integrationskurse für Asylsuchende aus Afghanistan

- Erschienen am 18.07.2017 - Presemitteilung 102/2017

Brandenburgs Arbeitsministerin Diana Golze begrüßt die Entscheidung des Bundesarbeitsministeriums, berufsbezogene Sprachkurse für Asylsuchende aus Afghanistan für das zweite Halbjahr 2017 zu öffnen, fordert aber eine viel weiter gehende Öffnung: „Die Öffnung der Berufssprachkurse ist ein erster Schritt und wird vielen afghanischen Geflüchteten helfen, schneller Fuß auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu fassen. Dazu gehört jedoch auch die Öffnung der Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Hier ist das Bundesinnenministerium gefordert. Angesichts der anhaltenden kriegerischen Auseinandersetzungen in Afghanistan sollte in der politischen Auseinandersetzung daher nicht die Abschiebung dieser Menschen forciert, sondern deren Integration in den Mittelpunkt gestellt werden.“

In der vergangenen Woche wurde bekannt gegeben, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) entschieden hat, die in den Zuständigkeitsbereichen des BMAS fallenden Integrationsmaßnahmen, die eine gute Bleibeperspektive voraussetzen, für Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Afghanistan für das zweite Halbjahr 2017 zu öffnen. Zu den Integrationsmaßnahmen zählen u.a. Berufssprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

In Deutschland wird beim Zugang zu Sprachkursen für Asylsuchende und Geduldete strikt nach guter und mittlerer Bleibeperspektive sowie sicheren Herkunftsländern unterschieden. Bei einer sogenannten Schutzquote über 50 Prozent sind bislang Geflüchtete aus Syrien, Irak, Iran, Somalia und Eritrea zugelassen, nicht aber Geflüchtete aus Afghanistan, die allerdings von Januar bis Dezember 2016 nach Angaben des BAMF eine Schutzquote von über 55 Prozent hatten. Ministerin Golze betonte: „Damit hätte es schon längst eine Öffnung für Geflüchtete aus Afghanistan geben müssen!“

Mit dem neuen Integrationsgesetz, das im August 2016 in Kraft getreten ist, wurde die berufsbezogene Sprachförderung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und bildet zusammen mit den Integrationskursen das Gesamtprogramm Sprache des Bundes. Zuständig für die Integrationskurse ist das Bundesinnenministerium. Die Integrationsministerkonferenz und die Arbeits- und Sozialministerkonferenz haben in den letzten Jahren wiederholt eine weitere Öffnung der Integrationskurse gefordert.

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Ident-Nr
102/2017
Datum
18.07.2017
Rubrik
Soziales