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Bundesrat: Arbeitsministerin Golze fordert neue Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Jugendliche

- Erschienen am 18.03.2016 - Presemitteilung 040/2016

Brandenburgs Arbeitsministerin Diana Golze fordert neue Maßstäbe für die Bemessung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Jugendliche: „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Das hatte das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2010 ausdrücklich betont und von der Bundesregierung gefordert, dass die Regelsätze für Kinder und Jugendliche anhand ihrer eigenen Bedürfnisse gesichert werden. Das ist bis heute nicht geschehen. Der tatsächliche Bedarf, den Kinder und Jugendliche haben, damit sie am gesellschaftlichen Leben wirklich teilhaben können, wird immer noch nicht ausreichend berücksichtigt. Damit haben die betroffenen Kinder keine Chance auf ein gleichberechtigtes Leben. Das widerspricht dem Grundrecht auf soziale Sicherheit.“

Am heutigen Freitag (18. März) wird der Bundesrat über den „Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung“ abstimmen. Arbeitsministerin Golze wird im Bundesrat dazu eine Rede halten. Im Vorfeld hatte der federführende Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik im Bundesrat auf Initiative von Brandenburg und Thüringen mehrheitlich dafür votiert, die Bundesregierung aufzufordern, die Höhe der Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche nach dem SGB II und SGB XII zu überprüfen und die Berechnungsmethode weiterzuentwickeln. „Dazu sind neue Maßstäbe für die Bemessung eines kind- und jugendgerechten Existenz- und Teilhabeminimums zu entwickeln, das nicht nur den notwendigen Lebensunterhalt sichert, sondern auch den Bedarf an Bildungs- und Teilhabeleistungen abdeckt“, heißt es in der Stellungnahme des Ausschusses zum Gesetzentwurf.

Golze: „Die Grundsicherung für Arbeitsuchende gibt es seit nunmehr rund elf Jahren. Die Bundesregierung hat jetzt bereits das neunte, sehr umfassende Änderungsgesetz vorgelegt. Aber auch elf Jahre nach der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und trotz neun Änderungsgesetzen ist und bleibt das Gesetz an vielen Stellen mangelhaft. Die angekündigte Vereinfachung des Leistungsrechts im SGB II ist jedenfalls kaum zu erkennen. So wird es auch künftig eine hohe Zahl Widersprüche und Klagen gegen Hartz-IV-Leistungen geben. Die Arbeit der Jobcenter, deren eigentliche Aufgabe die Arbeitsvermittlung sein sollte, wird damit nicht erleichtert.“

Golze weiter: „Ebenso ungelöst bleibt die Frage der Bemessung der Regelleistung und der Berücksichtigung von Aufwendungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern und Jugendlichen. Der Bundesregierung liegen bereits seit letztem Jahr die notwendigen Daten aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor. Damit muss die Neuberechnung und Anhebung der Regelsätze im Interesse der betroffenen Menschen zügig vorgenommen und bereits in diesem Jahr – und nicht erst wie von der Bundesregierung vorgesehen im Jahr 2017 – erfolgen.“

Aktuellen Studien zufolge lebten in 2014 rund 19 Prozent der Kinder in Deutschland in einkommensarmen Haushalten. Golze erklärte: „Das ist besonders alarmierend, weil in Deutschland der Zugang zu Bildung und das erreichbare Bildungsniveau von Kindern sehr stark vom sozialen Status und der Einkommenssituation der Eltern abhängen. Jedem Kind muss unabhängig vom Einkommen der Eltern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und der gleichberechtigte Zugang zu Bildung im schulischen und außer-schulischen Bereich gewährleistet werden. Dazu müssen dringend die Höhe der Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche nach dem SGB II und SGB XII überprüft und die Berechnungsmethode weiterentwickelt werden.“

Aktuell beträgt der Hartz-IV-Regelsatz für Alleinerstehende oder Alleinerziehende 404 Euro, für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft 364 Euro, für Jugendliche ab Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 306 Euro, für Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 270 Euro und für Kinder bis zur Vollendung des 6.Lebensjahres 237 Euro.

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Ident-Nr
040/2016
Datum
18.03.2016