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Erneuter Fall von Geflügelpest – Aufruf zur Vorsicht an alle Geflügelhalter

- Erschienen am 18.02.2021 - Pressemitteilung 111/2021

In einem gewerblichen Nutzgeflügelbestand im Landkreis Märkisch-Oderland ist der Geflügelpesterreger H5N8 (Vogelgrippe/Geflügelpest) nachgewiesen worden. Auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes müssen insgesamt etwa 16.600 Mastenten getötet und unschädlich beseitigt werden. Es ist der sechste Fall von Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand innerhalb weniger Wochen im Land Brandenburg.

In dem Entenbestand waren erhöhte Verluste aufgetreten. Das Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N8 wurde vom Landeslabor Berlin-Brandenburg festgestellt und vom nationalen Referenzlabor, dem Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt.

Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher: „Mit Sorge beobachte ich die aktuelle Häufung der Fälle. Wegen des Kälteeinbruchs der vergangenen beiden Wochen haben sich Wildvögel verstärkt aus den Küstenregionen ins Landesinnere und damit auch nach Brandenburg zurückgezogen. Wir vermuten, dass damit die Gefahr einer weiteren Verbreitung der Geflügelpest gestiegen ist. Ich bitte deshalb alle Geflügelhalter – egal ob gewerbliche oder Hobbyhaltung - um höchste Wachsamkeit. Die Gefahr einer weiteren Ausbreitung des Erregers und eines Eintrags in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen ist sehr hoch. Jeder Kontakt zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel ist unbedingt zu vermeiden, die seit dem 13. Dezember 2020 in Risikogebieten geltende Stallpflicht ist konsequent zu beachten.“

Auch der Geflügelwirtschaftsverband Brandenburg ruft alle Geflügelhalter dazu auf, die Biosicherheit zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren. Wildvögeln muss der Zugang zu Futter, Einstreu und weiteren Gegenständen versperrt werden. Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.