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Senatorin Breitenbach und Staatssekretärin Hartwig-Tiedt erklären länderübergreifende Tarifverträge für allgemeinverbindlich

- Erschienen am 17.08.2017 - Pressemitteilung 118/2017

Die Berliner Arbeitssenatorin Elke Breitenbach und die Brandenburger Arbeitsstaatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt haben mehrere Tarifverträge für beide Bundesländer für allgemeinverbindlich erklärt. Inzwischen sind alle drei Bekanntmachungen der Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE) im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und die Entscheidungen damit rechtswirksam.

Dies betrifft den Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen Berlin und Brandenburg, den Vergütungstarifvertrag für Bodenverkehrsdienstleistungen an Flughäfen in Berlin und Brandenburg und den Entgelttarifvertrag für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen in Berlin und Brandenburg.

Breitenbach: „Das ist ein guter Tag für die Arbeit in Berlin und Brandenburg. Tarifverträge sind der Schlüssel für steigende Löhne. Deshalb wollen wir mehr tarifgebundene Arbeitsplätze. Das ist der erklärte Wille von Brandenburger Landesregierung und Berliner Senat. Allgemeinverbindliche Tarifverträge schützen vor Lohndumping und unlauterem Wettbewerb auf Kosten der Beschäftigten. Ich wünsche mir sehr, dass weitere Branchen diesen Schritt gehen.“

Hartwig-Tiedt: „Wir können hier bereits auf gute, zum Teil langjährige Erfahrungen mit der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen zurückblicken. Durch aufeinanderfolgende Allgemeinverbindlicherklärungen ist es den Tarifvertragsparteien gelungen, das Lohnniveau deutlich zu steigern und maßgeblich zur Fachkräftesicherung beizutragen. Ich möchte die Tarifpartner ermutigen, auch für weitere Branchen Anträge auf die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen zu stellen. Ich denke hier zum Beispiel an den Einzelhandel. “

Der Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen erfasst alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Berlin und Brandenburg Sicherheitsdienste oder Kontroll- und Ordnungsdienste für Dritte erbringen. Ebenso verbindlich ist er für  Berufsbildungseinrichtungen, Bildungsträger und Lehranstalten, die mit der Ausbildung für Berufe des Wach- und Sicherheitsgewerbes befasst sind. Ab 1. März 2017 gelten Stundenlöhne zwischen 9,35 Euro (z.B. für Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz) und 14,80 Euro (für Meister für Schutz und Sicherheit). Die Stundenlöhne steigen zum 1. Februar 2018 auf Beträge zwischen 9,80 Euro und 15,30 Euro an.

Der Vergütungstarifvertrag für Bodenverkehrsleistungen regelt ab 1. April 2017 Stundenentgelte z.B. für die Bereiche Vorfeld, Werkstatt und Verwaltung zwischen 10,70 Euro für einfache Tätigkeiten und 20,10 Euro für hochqualifizierte Tätigkeiten. Diese Entgelte steigen in mehreren Stufen bis zum 1. Juli 2019 auf 11,80 Euro bzw. 20,90 Euro. Die tariflichen Entgelte für den Bereich Transport liegen in ähnlichen Größenordnungen.

Der Entgelttarifvertrag für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen regelt ab 1. Januar 2017 Stundenentgelte zwischen 12,46 Euro z.B. für die Bordkartenkontrolle und 16,70 Euro für die Fluggastkontrolle, die zum 1. September 2018 stufenweise auf 13,00 Euro bzw. 17,12 Euro steigen. Der Tarifvertrag enthält darüber hinaus Regelungen zu diversen Funktionszulagen.

Die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages bewirkt, dass dieser  auch für alle bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb des sachlichen und räumlichen Geltungsbereichs des Tarifvertrags verbindlich wird. In diesem Fall:  Durch die gerade in Kraft getretenen AVE gelten die Tarifverträge nicht mehr nur für Arbeitsverhältnisse zwischen einem ver.di-Mitglied und einem dem jeweiligen Arbeitgeberverband – Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW), Landesgruppe Berlin bzw. Brandenburg, dem Allgemeinen Verband der Wirtschaft für Berlin und Brandenburg e.V. bzw. dem Fachverband Aviation im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) – angehörenden Arbeitgeber. Vielmehr werden unabhängig von einer solchen Mitgliedschaft für alle Beschäftigungsverhältnisse der Branchen Mindestarbeitsbedingungen rechtlich zwingend vorgegeben, die nicht unterschritten werden dürfen.

Die vollständigen Fassungen des Entgelttarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen Berlin und Brandenburg, des Vergütungstarifvertrages für Bodenverkehrsdienstleistungen an Flughäfen in Berlin und Brandenburg und des Entgelttarifvertrages für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen in Berlin und Brandenburg sind in Kürze auf den Internetseiten des Gemeinsamen Tarifregisters Berlin und Brandenburg einsehbar.

Die Tarifverträge können darüber hinaus im Gemeinsamen Tarifregister Berlin und Brandenburg bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Oranienstraße 106, 10969 Berlin, montags, dienstags und freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Raum 3073 eingesehen werden. Während dieser Zeiten erteilen die Beschäftigten des Gemeinsamen Tarifregisters unter der Telefonnummer 030/9028-1457 auch telefonische Tarifauskünfte.

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Ident-Nr
118/2017
Datum
17.08.2017