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Bundesrat - Sozialministerin Golze fordert Verbesserungen im Integrationsgesetz des Bundes

- Erschienen am 17.06.2016 - Presemitteilung 095/2016

Der Bundesrat hat heute (17. Juni) den Entwurf für ein Integrationsgesetz des Bundes behandelt. Dazu hat das Land Brandenburg einen Antrag eingebracht, mit dem besonders die zahlreichen Sanktionsmaßnahmen und die deutliche Kürzung der Aufwandsentschädigung für Arbeitsgelegenheiten von bisher 1,05 Euro auf 80 Cent kritisiert werden. Brandenburgs Sozialministerin Diana Golze sagte in ihrer Rede im Bundesrat: „Deutschland braucht dringend ein Integrationsgesetz zur besseren und schnelleren Integration von Flüchtlingen. Aber das ‚Fordern‘ wird im vorgelegten Gesetzentwurf vom Bund sehr groß, das ‚Fördern‘ hingegen sehr klein geschrieben. Dieser Ansatz geht in die falsche Richtung. Wir müssen Flüchtlinge bei der Integration in allererster Linie unterstützen, statt ihnen mit nicht nachvollziehbaren, realitätsfernen Sanktionen zu drohen. Die zu uns kommenden Menschen wollen sich integrieren und genau dafür müssen wir die entsprechenden Unterstützungsangebote schaffen.“

Die Bundesregierung will mit dem geplanten Integrationsgesetz unter anderem 100.000 neue Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende schaffen – ihnen dafür aber nur 80 Cent pro Arbeitsstunde als pauschale Aufwandsentschädigung zahlen. Bisher erhielten Schutzsuchende für Arbeitsgelegenheiten insbesondere in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine Aufwandsentschädigung von 1,05 Euro pro Stunde. Genauso viel erhalten in Deutschland Menschen für die sogenannten Ein-Euro-Jobs pro Stunde.

Golze erklärte dazu: „Diese Kürzung der ohnehin schon geringen Aufwandsentschädigung ist ein absolut falsches und auch demotivierendes Signal an die Asylsuchenden. Flüchtlinge deutlich schlechter als Beschäftigte in Ein-Euro-Jobs zu entlohnen hat mit sozialer Gerechtigkeit nichts mehr zu tun. Das ist einfach nur erniedrigend und diskriminierend!“

Golze weiter: „Darüber hinaus müssen die Arbeitsgelegenheiten grundsätzlich auf dem Prüfstand. Die Erfahrung zeigt, dass sie ihr Ziel, Erwerbslosen den Übergang zum regulären Arbeitsmarkt zu ermöglichen, nicht erreicht haben. Nun für Flüchtlinge eine zusätzliche Regelung zu schaffen, ist zudem kontraproduktiv und leistet Rechtspopulismus in unserem Land Vorschub. Die Arbeitsintegration muss insgesamt deutlich verbessert werden. Auch hier bietet der Gesetzentwurf keine ausreichenden Lösungen an.“

Im Antrag des Landes Brandenburg heißt es: „Der Bundesrat stellt weiterhin fest, dass ein durch das Gesetz intendiertes „Fördern und Fordern“ im Wesentlichen durch zahlreichen Sanktionsregelungen, insbesondere spürbare Leistungskürzungen, umgesetzt wird. Die enthaltenen Elemente des Forderns, beispielsweise durch die Möglichkeit verpflichtender Integrationsmaßnahmen, sollten vielmehr auch durch bewährte Instrumente des Förderns, insbesondere Angebote der Migrationssozialarbeit, flankiert werden.“

Golze sagte: „Wer es mit der Integration wirklich ernst meint, der muss auch für eine auskömmliche Angebotsstruktur, ausreichend Plätze in den Integrationsmaßnahmen und Personal sorgen. So müssen alle Flüchtlinge vom ersten Tag an Deutsch in Sprachkursen lernen können. Das ist noch nicht der Fall. Auch müssen die Angebote an sozialer Beratung und Betreuung für Flüchtlinge deutlich ausgebaut werden. Beratung im Sinne einer umfassenden persönlichen Hilfe ist bislang weder im Leistungsspektrum des SGB II noch im Asylbewerberleistungsgesetzes verortet, obwohl die spezifischen Bedarfe insbesondere der Flüchtlinge aufgrund jahrzehntelanger Praxis der Migrationssozialarbeit hinlänglich bekannt sind. Hier macht der Bund noch viel zu wenig und lässt Länder und Kommunen mit dieser wichtigen Aufgabe allein. Ein Integrationsgesetz, das diese Bezeichnung verdient, muss Antworten auf die Fragen geben, wie die Integration von Zugewanderten gelingen kann, wie und wodurch diese am besten befördert wird. Die Vorlage des Bundes gibt diese Antworten nicht. Für das Land Brandenburg ist der Gesetzentwurf in der vorgelegten Form nicht zustimmungsfähig.“

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Ident-Nr
095/2016
Datum
17.06.2016
Rubrik
Soziales