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COVID-19: 555 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten im Land bei 6.645

- Erschienen am 17.04.2021 - Presemitteilung 228/2021

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 555 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 96.149 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 17.04.2021, 00:00 Uhr). In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 86.061 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit (+239 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten bei 6.645 (+308).

Landkreis / kreisfreie Stadt

Neue bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle
ambulant + stationär
kumuliert ab 10. KW 2020
Stand: 17.04., 00:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner

Sterbefälle
Wohnortprinzip
kumuliert ab 10. KW 2020
(24-h-Vergleich)

Barnim

+27

5.410

98,2

206 (+0)

Brandenburg a. d. H.

+13

1.970

91,4

78 (+0)

Cottbus/Chóśebuz

+32

5.257

193,6

190 (+0)

Dahme-Spreewald

+44

6.254

120,6

229 (+1)

Elbe-Elster

+27

6.359

197,4

216 (+0)

Frankfurt (Oder)

+17

1.914

164,5

96 (+0)

Havelland

+50

5.469

140,5

168 (+0)

Märkisch-Oderland

+21

6.114

129,2

250 (+2)

Oberhavel

+39

7.480

125,9

244 (+0)

Oberspreewald-Lausitz

+39

6.671

184,7

260 (+1)

Oder-Spree

+45

7.273

197,4

276 (+0)

Ostprignitz-Ruppin

+5

3.837

111,3

137 (+0)

Potsdam

+35

6.048

92,1

234 (+0)

Potsdam-Mittelmark

+44

7.044

129,8

192 (+2)

Prignitz

+12

2.911

132,6

152 (+1)

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+23

6.757

221,6

179 (+0)

Teltow-Fläming

+47

6.061

138,2

189 (+0)

Uckermark

+35

3.320

143,8

147 (+1)

Brandenburg gesamt

+555

96.149

141,3

3.443 (+8)

Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.

Übersicht: 7-Tages-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte

Landkreis / kreisfreie Stadt

17.04.2021

16.04.2021

15.04.2021

14.04.2021

13.04.2021

Barnim

98,2

99,9

110,7

106,3

95,0

Brandenburg a. d. H.

91,4

88,7

101,1

123,3

119,1

Cottbus/Chóśebuz

193,6

195,6

198,6

189,6

176,6

Dahme-Spreewald

120,6

108,9

117,7

120,6

96,6

Elbe-Elster

197,4

207,2

238,6

249,4

214,1

Frankfurt (Oder)

164,5

155,8

157,6

145,5

114,3

Havelland

140,5

138,0

173,0

168,1

142,9

Märkisch-Oderland

129,2

151,7

140,5

118,5

107,3

Oberhavel

125,9

130,6

132,4

124,0

111,8

Oberspreewald-Lausitz

184,7

172,8

197,5

182,9

149,9

Oder-Spree

197,4

223,7

233,2

208,1

200,8

Ostprignitz-Ruppin

111,3

145,7

161,8

148,7

127,5

Potsdam

92,1

87,1

88,7

86,5

69,9

Potsdam-Mittelmark

129,8

129,3

122,4

98,8

89,1

Prignitz

132,6

136,6

144,4

135,2

139,2

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

221,6

241,8

282,3

226,9

217,2

Teltow-Fläming

138,2

131,2

158,8

149,4

131,2

Uckermark

143,8

137,9

123,6

107,6

96,7

Brandenburg gesamt

141,3

145,4

155,3

143,6

128,0

 

Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen

Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.

Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.

Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.

Die Zahl der aktiv Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.