Hauptmenü

Kommunen und Sozialministerium beraten zu Flüchtlingsunterbringung

- Erschienen am 16.10.2014 - Presemitteilung 092/2014

In einer sehr konstruktiven Sitzung tauschten sich heute im Brandenburger Sozialministerium Vertreter der Kreise und kreisfreien Städte (in der Regel Sozialdezernenten) mit dem Sozialministerium über den aktuellen Stand der Unterbringung von Flüchtlingen in den Kommunen aus. Daran nahmen auch Vertreter des Innenministeriums und der Erstaufnahmeeinrichtung Eisenhüttenstadt teil. 

Dazu teilt Florian Engels, Pressesprecher des Sozialministeriums, mit: „Solche Sitzungen erfolgen im Rahmen der Sonderaufsicht regelmäßig. Die nächste ist für Anfang November zu den Themen „Beschulung und KITA“ angesetzt. Entgegen verschiedener Pressemeldungen handelte es nicht um eine „Verteilerkonferenz“ und die Umsetzung von „Notfallplänen“. 

Notwendig ist es jedoch, für eine verlässliche Verteilungsplanung Vorsorge zu treffen, um die weiter zunehmende Zahl an Flüchtlingen in den Kommunen zur Entlastung der Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt aufnehmen zu können. 

Deshalb aktualisieren die Kommunen laufend ihre Planungen und bemühen sich um weitere Unterbringungsmöglichkeiten. Land und Kommunen sind dabei mit regelmäßig erhöhten Zahlen konfrontiert, so erfolgten in diesem Jahr durch das zuständige BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) bereits 5 Anpassungen nach oben. Aktuell muss BB in diesem Jahr ca. 6.000 Personen aufnehmen. 

Dem aktuellen Stand zufolge würden bis Jahresende landesweit etwa 600 bis 700 Plätze fehlen. Mehrere Kommunen sind daher gehalten, in weiteren Gesprächen  gegenüber dem Land die Realisierung von kurzfristig wirkenden Unterbringungsmaßnahmen verbindlich nachzuweisen. 

Auf Bitte der Kommunen sicherte das Sozialministerium im Gegenzug zu, dass die bestehenden Standards von 6 Quadratmetern pro Person bei unabweisbarer Notwendigkeit für 3 Monate auf bis zu 5 Quadratmeter im Rahmen der Kostenerstattung des Landes vermindert werden können mit einer Verlängerungsmöglichkeit im Ausnahmefall um weitere 3 Monate. 

Es soll auch möglich sein, in den Gemeinschaftsunterkünften (GU) für einen kurzen Zeitraum allgemein genutzte Räume zur Unterbringung zu nutzen. Da bis Jahresende noch weitere GU in Betrieb gehen werden bzw. Wohnungen bezogen werden können, kann es damit insgesamt gelingen, für alle aus der EAE in Eisenhüttenstadt (Erstaufnahmeeinrichtung) kommenden Flüchtlinge eine Unterbringung in den Kommunen zu ermöglichen. 

Alle Kommunen kommen arbeiten sehr engagiert an der Planung und am Bau von weiteren GU. Die meisten davon können jedoch erst ab Anfang/Mitte 2015 in Betrieb gehen. Deshalb ist erst ab dann - und in Abhängigkeit von der weiteren Flüchtlingsentwicklung - mit  einer gewissen Entspannung zu rechnen. Aber auch nach diesen Inbetriebnahmen sind weitere Bauten notwendig, da es weiterhin eine Zunahme an Flüchtlingen geben wird. 

Das Sozialministerium will ebenso wie die Kommunen vermeiden, dass Flüchtlinge – wie in anderen Bundesländern - in Notunterkünften (z. B. Zelte / Turnhallen) untergebracht werden müssen. Die Beratung hat gezeigt, dass dies durch gemeinsame Anstrengungen gelingen kann. 

Alle Beteiligten waren sich in der Forderung an den Bund einig, das BAMF dringend mit mehr Personal auszustatten, um die Asylverfahren zügiger abarbeiten zu können. Dies würde die Situation für alle Beteiligten deutlich entschärfen. Einigkeit herrschte auch in der Forderung an den Bund, schnellstmöglich die rechtlichen Möglichkeiten zu schaffen, damit Flüchtlinge möglichst bald nach Ankunft in den Kommunen einer Arbeit nachgehen können, zumal es sich oft um qualifizierte Personen handelt (z. B. Ärzte). Auch die beabsichtigten Veränderungen beim Baurecht müssen schnell umgesetzt werden, um GU zügiger und auch in gewerblich genutzten Gebieten realisieren zu können. 

Mehrere Vertreter der Kreise baten darum, Gebäude, die mit Fördermitteln von Bund und Land abgerissen werden sollen (Rückbauprogramm) mittelfristig stehen zu lassen, um sie für Flüchtlinge zu nutzen. Selbstverständlich sei dies nur in Einzelfällen sinnvoll (Zustand der Gebäude / Lage / sozialer Brennpunkt etc.).

Abbinder

Ident-Nr
092/2014
Datum
16.10.2014
Rubrik
Soziales