Hauptmenü

Jetzt bewerben: Förderprogramm Integrationsbegleitung geht in die 2. Runde

- Erschienen am 16.08.2017 - Pressemitteilung 117/2017

Für die zweite Förderperiode des Programms der „Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften“ sind ab sofort Bewerbungen für den Zeitraum vom 1. Februar 2018 bis zum 31. Juli 2020 möglich. Das Förderprogramm des Arbeitsministeriums wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Arbeitsstaatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt: „Wir unterstützen mit diesem Programm Menschen, die bisher nicht von der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt profitieren können. Vor allem Langzeitarbeitslose, von Arbeitslosigkeit betroffene Familien mit minderjährigen Kindern sowie Alleinerziehende brauchen unsere besondere Unterstützung.“

Förderanträge können bis zum 24. September 2017 über das Internet-Portal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden. Finanziert werden können landesweit bis zu 42 neue Projekte, die vor Ort von Bildungsträgern oder Jobcentern bzw. Landkreisen umgesetzt werden. Langzeitarbeitslose, die besonders große Schwierigkeiten haben, auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren, werden mithilfe von Integrationsbegleiterinnen und Integrationsbegleitern sowie durch individuell passende Unterstützungsangebote Schritt für Schritt wieder an Erwerbsarbeit herangeführt. Um die Hilfe so individuell wie möglich gestalten zu können, werden nicht mehr als 20 Teilnehmende gleichzeitig betreut. Besonderes Augenmerk wird bei der Begleitung auch auf die Situation der Kinder in den betreffenden Familien gelegt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können bis zu 2 Jahre in einem Projekt betreut werden.

Hartwig-Tiedt: „Ein großer Vorteil dieses Programms ist, dass es sehr individuell und mit weit gefasstem Beratungs- und Vermittlungsansatz die gesamte Familie in den Blick nimmt. Ich freue mich besonders darüber, dass bisher auch über 2100 Kinder von den Unterstützungsangeboten profitieren. Damit leistet das  Programm einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der sozialen Lage von Kindern und zur Reduzierung der Kinderarmut in Brandenburg.“

Für das Förderprogramm, von dem insgesamt bis zu 8.000 Personen profitieren können, stehen bis zum Jahr 2020 über 40 Millionen Euro zur Verfügung.

In der ersten Förderperiode bis zum 31. Januar 2018 werden aktuell landesweit 35 Projekte gefördert. Beteiligt sind bisher 3.463 Teilnehmende, davon 2.226 Frauen (Stichtag: 30.06.2017).
1.725 Teilnehmende kommen aus Erwerbslosenhaushalten mit Kindern unter 18 Jahren. 20 Prozent der Teilnehmenden (694 Personen) konnten die Projekte in eine Erwerbstätigkeit integrieren, davon 650 Personen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Ausführliche Informationen:  https://www.ilb.de/de/arbeitsfoerderung/foerderprogramme/integrationsbegleitung/index.html

Die Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 660-2200

 

 

 

 

Abbinder

Ident-Nr
117/2017
Datum
16.08.2017