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Medienberichte zu Tiertransporten: Verbraucherschutzstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer: „Nehmen Vorwürfe sehr ernst“

- Erschienen am 16.07.2020 - Presemitteilung 323/2020

In der aktuellen Diskussion um Viehtransporte in Drittstaaten fordert die zuständige Verbraucherschutzstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer ein bundeseinheitliches Vorgehen:

„Uns ist bewusst, dass Tiertransporte für die Tiere mit Leiden verbunden sein können. Es ist darum auch kein Lippenbekenntnis, dass diese Landesregierung das Tierleid auf langen Transportwegen in Drittstaaten eindämmen wird. Dazu haben wir uns im Koalitionsvertrag verpflichtet. Nicht zuletzt deshalb nehmen wir die erhobenen Vorwürfe sehr ernst. Als Verbraucherschutzministerium, zuständig für den Tierschutz, haben wir direkt nach der Regierungsbildung im November 2019 den Kontakt zum Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufgenommen. Wegen des Außenvertretungsrechts des Bundes sind wir hier auf eine direkte Unterstützung angewiesen. Konkret geht es um die Versorgungsstellen und die aus Tierschutzsicht kritischen Bedingungen auf dem Transportweg und am Bestimmungsort in Drittstaaten, die hier bereits seit Monaten und Jahren u.a. durch Tierschutzorganisationen bemängelt werden. Wir setzen auf eine schnellstmögliche bundeseinheitliche Lösung. Mit Schuldzuweisungen und Spaltungen innerhalb eines Rechtsstaats kommen wir nicht weiter. Wenn andere Bundesländer ihre Zuchtrinder über Brandenburg abfertigen lassen, liegt es auf der Hand, einheitlich vorzugehen. Schon bei der ersten Beladung müsste die dort zuständige Kreisbehörde über die Abfertigung den endgültigen Bestimmungsort im Blick haben und danach entscheiden, ob eine Abfertigung genehmigt werden kann. Sie hat zu unterbleiben, wenn die Plausibilitätsprüfung nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zum Ergebnis kommt, dass den Tieren bei der Tierbeförderung oder an den Abladeorten Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden“.

Hintergrund: Medien hatten in den vergangenen Tagen darüber berichtet, dass Viehtransporte aus Brandenburg in Drittstaaten genehmigt wurden, obwohl auf dem Weg nicht die vorgeschriebenen Ruhephasen für die Tiere eingelegt werden konnten. Zudem würden Transporte vermehrt über Brandenburg laufen, weil andere Bundesländer keine Tiertransporte in Länder zulassen, die vom Bundesverband der beamteten Tierärzte als Tierschutz-Hochrisikostaaten eingestuft sind.