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Erstimpfungen mit AstraZeneca starten – Aufruf an alle Pflegekräfte, Impfangebot jetzt wahrzunehmen

Pflegepersonal und Personal in medizinischen Einrichtungen der höchsten Priorisierungsgruppe erhalten Impfangebot in Impfzentren

- Erschienen am 16.02.2021 - Pressemitteilung 103/2021

Am morgigen Mittwoch (17. Februar 2021) starten in den elf Impfzentren im Land Brandenburg die ersten Corona-Schutzimpfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca. Das Sozial- und Gesundheitsministerium hat an alle Träger ambulanter Pflegedienste und stationärer Pflegeeinrichtungen sowie an alle Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken Informationen zu diesem Impfangebot sowie zur Terminvergabe verschickt. Für die Impfung benötigen Beschäftigte eine Arbeitgeberbescheinigung. Für die Terminvergabe steht eine Sonderrufnummer zur Verfügung. Das Callcenter ist täglich, auch am Wochenende, erreichbar. In jedem der elf Impfzentren sind mehrere Impfstraßen für die Impfungen mit AstraZeneca eingerichtet. Es stehen für diese Woche noch zahlreiche freie Impftermine zur Verfügung. Krankenhausbeschäftigte können in den Krankenhäusern geimpft werden.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher ruft alle Beschäftigten, die zu den Personengruppen der höchsten Impf-Priorität gehören, auf, dieses Impfangebot jetzt wahrzunehmen: „Mit AstraZeneca steht uns ein zugelassener und gut wirksamer Impfstoff zur Verfügung, der für Personen im Alter unter 65 Jahren empfohlen wird. Deshalb ermöglichen wir zuerst den Pflegekräften und Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen ein Impfangebot mit diesem Impfstoff. Angesichts des derzeitigen Impfstoffmangels ist es wichtig, dass wir alle verfügbaren Impfstoffdosen so schnell wie möglich nutzen.“

Holger Rostek, stellvertretender Vorsitzender der Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB): „Die Callcenter-Agenten werden jetzt zusätzlich gezielt Pflegeeinrichtungen direkt anrufen und über das Impfangebot mit AstraZeneca informieren. Die Impfzentren stehen bereit, den Impfstoff schnell und sicher an viele Impfberechtigte zu verimpfen.“

Das Land Brandenburg hat bisher 21.600 Impfdosen von AstraZeneca erhalten, am 18. Februar 2021 werden weitere 21.600 Impfdosen erwartet. Das Bundesgesundheitsministerium hat gestern Nachmittag den Ländern eine aktuelle Übersicht der Lieferungen des Herstellers AstraZeneca übermittelt. Laut dieser neuen Lieferübersicht soll Brandenburg bis zum 1. April 2021 insgesamt 170.400 Impfdosen von AstraZeneca bekommen.

Die EU-Kommission hatte nach der Empfehlung der Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) am 29. Januar 2021 die Zulassung für den Corona-Impfstoff des Herstellers AstraZeneca erteilt. Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfiehlt, den AstraZeneca-Impfstoff nur Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren, da zur Beurteilung der Impfeffektivität ab 65 Jahren bisher noch keine ausreichenden Daten vorliegen.

Alle Personen, die nach Paragraph 2 der Coronavirus-Impfverordnung (Schutzimpfungen mit höchster Priorität) zur Gruppe mit der höchsten Priorität gehören und das 18. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können telefonisch je einen Termin für die Erst- und Zweitimpfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff vereinbaren. Dazu gehören Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege, Personal in medizinischen Einrichtungen mit besonders hohem Ansteckungsrisiko (zum Beispiel bei Rettungsdiensten, in Notaufnahmen, in der medizinischen Betreuung von COVID-19-Patientinn*en, in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung sowie in den Corona-Impfzentren) sowie Personal, das in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandelt, betreut oder pflegt, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht. Dafür benötigen sie eine Arbeitgeberbescheinigung. Die Arbeitgeberbescheinigung sowie eine Sonderrufnummer für diese Terminvereinbarung erhalten die Beschäftigten von ihren Arbeitgebern.

Zu den nächsten Personengruppen im Alter unter 65 Jahren gehören nach Paragraph 3 der Coronavirus-Impfverordnung (Schutzimpfungen mit hoher Priorität) zum Beispiel Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig oder psychisch behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren, Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, sowie Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, sowie Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind.

Für eine vollständige Impfserie sind beim COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca (AZD1222) zwei intramuskulär zu applizierende Impfstoffdosen notwendig. Nach der COVID-19-Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) soll bei AstraZeneca die Zweitimpfung im Abstand von 9 bis 12 Wochen erfolgen.