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Gesundheitsministerin Nonnemacher begrüßt Bundestagsbeschluss zur moderaten Reform der Organspende

- Erschienen am 16.01.2020 - Presemitteilung 008/2020

Zum heutigen Bundestagsbeschluss, die Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende zu stärken, erklärte Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher am Donnerstag (16.01.2020) in Potsdam:

„Die Gewinnung postmortal gespendeter Organe ist eine äußerst schwierige ethische Frage. Deswegen war es gut, dass die Bundestagsabgeordneten heute befreit von jedem Fraktionszwang in einer Gewissensentscheidung über die Frage, wie das Transplantationsgesetz reformiert werden soll, abstimmen konnten.

Ohne Frage müssen wir angesichts der langen Wartelisten die Spendenbereitschaft bei Organ- und Gewebespenden erhöhen. Aber das Selbstbestimmungsrecht jedes einzelnen Menschen muss gewahrt bleiben. Die Einführung der doppelten Widerspruchslösung, so wie es die Gruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagen hat, wäre deshalb aus meiner persönlichen Sicht der falsche Weg gewesen.

Wir müssen dafür sorgen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit der lebenswichtigen Frage der Organspende regelmäßig auseinandersetzen. Dieses Anliegen wird mit dem heutigen Bundestagsbeschluss für eine moderate Reform gestärkt. Die Organspende muss eine aktive Entscheidung bleiben, die man möglichst einfach dokumentieren, aber auch jederzeit möglichst einfach ändern und widerrufen können muss. Das wird das geplante Online-Register ermöglichen.“