Hauptmenü

Bundesrat: Sozialministerin Diana Golze: Kostenfreie Verhütungsmittel für einkommensschwache Frauen

- Erschienen am 15.12.2017 - Pressemitteilung 204/2017

Die Kosten für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen sollen unbürokratisch übernommen werden. Der Bundesrat stimmte heute mehrheitlich für einen entsprechenden Antrag der Bundesländer Niedersachsen, Bremen, Thüringen, Brandenburg und Berlin. Sozialministerin Diana Golze sagte nach der Abstimmung: „Frauen sollen nicht aus Kostengründen dazu gezwungen werden, unzureichend zu verhüten und somit eine ungewollte Schwangerschaft in Kauf zu nehmen. Sexuelle Selbstbestimmung darf nicht vom Geldbeutel abhängig sein.“

In einem Modellprojekt im Landkreis Teltow-Fläming, aber auch an sechs anderen Standorten in ganz Deutschland, erhalten Frauen mit wenig Geld derzeit einen unkomplizierten Zugang zu verschreibungspflichtigen, sicheren und gut verträglichen Verhütungsmitteln. Das vom Bundesfamilienministerium geförderte Projekt „Biko“ wird von der Beratungsorganisation Pro Familia durchgeführt. Golze: „Das Projekt zeigt, dass der Bedarf groß ist. Viele Frauen kommen in die Beratungsstellen und nehmen das Angebot wahr – vor allem ALG II-Empfängerinnen, aber auch Auszubildende und Studentinnen. Ich danke den Mitarbeiterinnen für ihr großartiges Engagement für die betroffenen Frauen.“

Seit 2004 werden Frauen im Sozialleistungsbezug nicht mehr die Kosten für Verhütungsmittel erstattet. Sie müssen diese Ausgaben mit dem Regelsatz aus dem Bedarf für Gesundheitspflege – derzeit knapp 18 Euro im Monat – finanzieren, der aber auch für andere Gesundheitsausgaben wie Mittel gegen Husten reichen muss. Eine Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aus dem Jahr 2015 hat gezeigt, dass fast ein Viertel der Frauen im Sozialleistungsbezug schon einmal allein aus Kostengründen auf Pille oder Spirale verzichtet hat.

Golze: „Die Kosten für viele Verhütungsmethoden – wie beispielsweise die Spirale – sind aus dem den Frauen zugebilligten Gesundheitspflegesatz kaum zu decken. Wenn aber eine Frau dann ungewollt schwanger wird, müssen die Länder die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch übernehmen. Das ist zynisch und inkonsequent.“

Mit dem heute beschlossenen Entschließungsantrag bittet die Länderkammer die Bundesregierung, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass allen Frauen ein gleichberechtigter Zugang zu Verhütungsmitteln ermöglicht wird. Die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel sollen für einkommensschwache Frauen und Frauen im Sozialleistungsbezug unbürokratisch übernommen werden.