Hauptmenü

Gesundheitsministerin Nonnemacher: Wir müssen jetzt handeln!

- Erschienen am 15.10.2020 - Presemitteilung 511/2020

Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher begrüßt den Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs, wonach bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte schärfere Corona-Maßnahmen eingeführt werden sollen.

„In dem Beschluss der Kanzlerin mit den Länderchefinnen und Länderchefs steckt viel Brandenburg drin. Wir haben bereits früh Maßnahmen wie die Warnschwellen von 35 und 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner oder das Beherbergungsverbot eingeführt. Wir befinden uns leider wieder im exponentiellen Wachstum. Bundesweit haben wir mit mehr als 6000 Covid-19-Neuinfektionen in den letzten 24 Stunden den höchste jemals ermittelten Wert in der Bundesrepublik. Solche Zahlen hatten wir im März, als der sogenannte Lockdown verordnet wurde mit Kita- und Schulschließungen oder Besuchsverboten in Pflegeheimen. Das wollen wir dringend verhindern. Cottbus hat als erste Kommune in Brandenburg die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner überschritten, selbst die Prignitz, die in den letzten Monaten kaum Neuinfektionen verzeichnet hat, steht kurz vor diesem Schwellenwert. Wir sehen, die Situation ist sehr ernst und ich bitte alle Brandenburgerinnen und Brandenburger eindringlich: Nehmen Sie die Abstands- und Hygieneregeln wirklich ernst. Wenn wir uns darüber einig sind, dass Schulen und Kitas unbedingt offen bleiben sollen und schwere Eingriffe in die Wirtschaft gravierende Folgen haben werden, dann müssen wir jetzt an zwei Stellschrauben ansetzen: private Feiern und Partys und verzichtbare Reisen. Wir haben die letzten Tage viel über abgesagte Herbstreisen debattiert. Mir ist klar, dass das Beherbergungsverbot für viele eine unangenehme Einschränkung bedeutet. Jetzt geht es aber darum, ob wir es in unser aller Interesse schaffen, die Kurve wieder abzuschwächen“.

Das Kabinett wird sich voraussichtlich kommenden Dienstag mit den Verschärfungen befassen.

Nach den heute durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) veröffentlichten Zahlen liegt die Stadt Cottbus als erste Kommune in Brandenburg über dem Schwellenwert von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner und gilt somit als Risikogebiet mit Einschränkungen für private Feiern mit maximal 25 Personen im Freien und 10 Personen in Innenräumen. Bei Verstößen gegen die Obergrenzen droht Veranstaltern ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro.

Zur Berechnungsgrundlage der Inzidenzwerte stellt Ministerin Nonnemacher klar: „Es gelten die Zahlen LAVG. Wir wissen, dass diese Zahlen mitunter von denen des Robert Koch Instituts abweichen. Das liegt an unterschiedlichen Datenbanken, so dass das RKI üblicherweise etwas hinterherhinkt. Es wäre aber unverantwortlich, in der jetzigen Lage überholte Zahlen zugrunde zu legen. Wir bemühen uns, diesen Widerspruch schnellstmöglich aufzulösen“.