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Erleichterungen für Besuche in Pflegeheimen – Hygiene-Regeln weiter beachten

- Erschienen am 15.07.2020 - Presemitteilung 321/2020

Bewohnerinnen und Bewohner in brandenburgischen Pflegeheimen und besonderen Wohnformen dürfen ab heute (15. Juli) wieder ohne Personenbegrenzung Besuch empfangen. Damit endet die landesrechtlich geregelte Besuchsbeschränkung in den Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe in Brandenburg. Die Einrichtungen bleiben verantwortlich für die Steuerung der Besuche und die Einhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften, so dass Besuche noch nicht so spontan und unkompliziert stattfinden können, wie dies vor der Pandemie möglich war. Die Einhaltung der Abstand- und Hygieneregeln bleibt oberstes Gebot.

„Die Besuchsbeschränkungen haben dazu beigetragen, das Risiko einer Infektionsübertragung zu verringern. Wir wissen jedoch auch, dass viele Bewohnerinnen, Bewohner und Angehörige in den vergangenen Wochen sehr unter den Corona-bedingten Einschränkungen gelitten haben. Wir haben die Aufgabe, den Schutz der besonders gefährdeten Bewohnerinnen und Bewohner und ihr Recht darauf, Besuche zu empfangen, sorgfältig miteinander abzuwägen. Die Landesregierung hat sich daher entschieden, dass es für die derzeitige Situation ausreichend ist, wenn die allgemeinen Hygieneregeln weiterhin konsequent eingehalten werden“, betont Sozialstaatssekretär Michael Ranft.

In Pflegeheimen und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben in der Regel Menschen, die wegen ihres Alters oder wegen Vorerkrankungen zu einer besonders gefährdeten Risikogruppe für das Coronavirus zählen. „Nach mehreren kleinen Ausbrüchen ist es in den vergangenen Wochen gelungen, dass die Infektionszahlen in den Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen derzeit bei null liegen. Darüber bin ich sehr froh. Allerdings geht damit auch eine besondere Verantwortung für Familienangehörige und Freunde einher. Damit die Gruppe der Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen weiter geschützt wird: halten Sie Abstand, bedecken Sie Mund und Nase, waschen Sie sich die Hände. Zudem bitten wir darum, dass Sie sich frühzeitig mit dem jeweiligen Haus in Verbindung setzen, um abzuklären, welche Regelungen vor Ort bestehen“, so Staatssekretär Ranft weiter.

Bernd Mones, Vorsitzender der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege – Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege im Land Brandenburg: „Die bei uns wohnenden Menschen brauchen kompetente Pflege und Betreuung, aber natürlich auch den Besuch ihrer Liebsten. Wir sind sehr froh über die schrittweise Lockerung des Besuchsverbots, wissen aber auch um das weiterhin bestehende Risiko für ältere Menschen. Das waren sehr schwierige Wochen. Ich habe große Hochachtung davor, wie professionell, aber auch fantasievoll unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Situation vor Ort bewältigt haben und es weiterhin tun. Wir wünschen uns, dass Besucherinnen und Besucher wie bisher auf die besondere Situation der Pflegebedürftigen achtgeben und die individuelle Situation in den Einrichtungen berücksichtigen.“

Ellen Fährmann, Vorsitzende Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Brandenburg: „Persönliche Kontakte sind sehr wichtig für das Wohlergehen unserer Bewohnerinnen und Bewohner. Deshalb ist es richtig, nach Möglichkeiten zu suchen, schrittweise wieder mehr Normalität und persönlichen Kontakt zu den Angehörigen aufzunehmen. In den Wochen der Pandemiewelle waren es die Pflegekräfte, die manchen fehlenden Kontakt ausgeglichen haben.

Jetzt geht es um eine Balance zwischen verhältnismäßiger Öffnung und Sicherheit. Ein besonderer Schutz vor Infektionen bleibt für pflegebedürftige Menschen und die Beschäftigten in der Pflege weiter dringend notwendig.“

Nach den neuen Regelungen ist bei Besuchen von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern und in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und in besonderen Wohnformen sicherzustellen, dass

  • die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden, insbesondere der Zutritt zur Einrichtung gesteuert wird,
  • soweit möglich, durch bauliche oder andere geeignete Maßnahmen ein wirksamer Schutz der Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohner und des Personals vor Infektionen gewährleistet wird.

Was müssen Angehörige für einen Besuch in einer Einrichtung beachten?

  • Grundsätzlich vorher einen Termin für den Besuch mit der Einrichtung telefonisch vereinbaren.
  • Einrichtungen nicht betreten bei Anzeichen einer Atemwegserkrankung oder eines fieberhaften Infektes oder bei Kontakt zu einer infizierten Person.
  • Alle Besucher müssen sich am Eingangsbereich an das Personal wenden und nicht selbständig die Wohn- oder Besuchsbereiche aufsuchen.
  • Alle Besucher werden registriert, um eine eventuell notwendige Kontaktpersonennachverfolgung durchführen zu können.
  • Besucher sollen die verabredete Besuchszeit nicht überschreiten.
  • Besucher haben das Personal zu informieren, wenn sie ihren Besuch beenden.

Welche Hygieneregeln müssen beachtet werden?

  • Husten- und Niesetikette beachten. Besucher müssen grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Auf die Händehygiene beim Betreten und Verlassen der Einrichtung achten.
  • In jedem Fall den Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten.

Wichtig: es sind die Informationen und Hinweise der einzelnen Einrichtungsträger vor Ort zu beachten.