Hauptmenü

Gesundheitsministerin Golze ruft zur Grippeschutzimpfung auf

- Erschienen am 14.10.2016 - Presemitteilung 162/2016

Gesundheitsministerin Diana Golze ruft alle Brandenburgerinnen und Brandenburger zur Grippeschutzimpfung auf: „Der beste Schutz gegen eine Grippeinfektion ist die rechtzeitige Impfung. Der Herbst ist dafür die beste Zeit. Besonders ältere Menschen und chronisch Kranke sollten die Grippeschutzimpfung nutzen. Sie haben ein höheres Risiko, dass eine Infektion mit Influenzaviren schwer verläuft. Dieses Risiko sollte man ernst nehmen, da Komplikationen lebensbedrohlich sein können. Auch für Personen, die täglich mit vielen Menschen in Kontakt kommen, ist eine Impfung ratsam, da sie ein erhöhtes Ansteckungsrisiko haben.“ Der Impfschutz bei Influenza hält jeweils nur eine Saison an und muss jährlich erneuert werden.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfiehlt die Impfung gegen Grippe insbesondere für Menschen, die über 60 Jahre alt sind, Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung durch ein Grundleiden (wie z. B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Diabetes), Menschen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten oder HIV-Infektion, Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie Schwangere.

Eine „Grippesaison“ läuft von der 40. Kalenderwoche bis zur 15. Kalenderwoche des folgenden Jahres. In der Regel beginnt die Grippewelle im Januar oder Februar. Im ersten Quartal des Jahres werden immer die meisten Fälle gezählt.

Der Impfschutz ist erst zwei Wochen nach der Grippeimpfung vollständig aufgebaut. Deswegen ist Oktober bis November der optimale Zeitraum für die Grippeschutzimpfung. Die Impfung gegen Influenza schützt vor der Infektion bzw. kann den Krankheitsverlauf entscheidend mildern. Die Impfstoffe sind gut verträglich.

In der Grippesaison 2015/2016 wurden in Brandenburg insgesamt 3.302 Grippe-Erkrankungen mit Labornachweis gemeldet. Gemäß Infektionsschutzgesetz ist nur der direkte Nachweis von Influenzaviren meldepflichtig. Da jedoch nicht in jedem Fall eine Labordiagnostik durchgeführt wird, ist von einer starken Untererfassung bei der Zahl der Influenzaerkrankungen auszugehen.

Download der Pressemitteilung als PDF-Datei

Abbinder

Ident-Nr
162/2016
Datum
14.10.2016
Rubrik
Gesundheit