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Ferienzuschüsse für Familien mit geringem Einkommen

- Erschienen am 14.04.2017 - Pressemitteilung 053/2017

Das Familienministerium unterstützt auch in diesem Jahr einkommensschwache Familien aus Brandenburg bei ihrem Urlaub. Die Ferienzuschüsse betragen acht Euro pro Tag für jedes mitreisende Familienmitglied. Familienministerin Diana Golze sagte: „Für Kinder ist ein Urlaub eine ganz wertvolle Zeit, in der sie viele Erfahrungen fürs Leben sammeln können. Jedes Kind sollte wenigstens einmal im Jahr einen Urlaub in Familie erleben können. Gerade für Mädchen und Jungen, die im Alltag wegen Geldmangels oft unter sozialer Ausgrenzung leiden, ist eine Reise besonders wichtig. Auch sie sollen nach den Ferien ihren Freunden erzählen können, was sie im Urlaub erlebt haben. Ausruhen, Spaß haben und gemeinsam mit der Familie Neues entdecken – das wollen wir unterstützen.“ Für die Ferienzuschüsse stehen für 2017 im Landeshaushalt 300.000 Euro zur Verfügung.

Ferienzuschüsse können Familien in Anspruch nehmen, die in Brandenburg wohnen und nur über ein geringes Einkommen verfügen. Berücksichtigt werden vor allem Familien in besonderen Belastungssituationen wie zum Beispiel Alleinerziehende oder Familien mit einem behinderten Familienmitglied. Auch Großeltern, die mit ihren Enkelkindern verreisen, können Zuschüsse erhalten. Die Reise soll mindestens fünf und darf höchstens 14 Tage dauern. Die Förderung muss mindestens acht Wochen vor Reiseantritt beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) beantragt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Die Ferienzuschüsse gibt es in Brandenburg seit über 20 Jahren. Im vergangenen Jahr nutzten rund 1.600 brandenburgische Familien diese Möglichkeit, die meisten für den Sommerurlaub.

Der Urlaub kann zum Beispiel in Familienferienstätten verbracht werden, die mit ihren Angeboten die besonderen Interessen und Bedürfnisse von Familien berücksichtigen. Nähere Informationen zu den bundesweit über 100 Familienferienstätten sind im Katalog „Urlaub mit der Familie“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung und unter www.urlaub-mit-der-familie.de zu finden. Aber auch jede andere finanziell angemessene Ferienunterkunft kann gewählt werden. Familienreisen mit gemieteten Wohnmobilen werden ebenfalls unterstützt.

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und Antragsformulare gibt es beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg, Dezernat 53, Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus bzw. im Internet unter www.lasv.brandenburg.de.