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Brandenburg stellt sich gegen Rückforderungen des Bundes

- Erschienen am 14.04.2014 - Presemitteilung 037/2014

Der Bund fordert Gelder aus dem Bildungspaket (BuT) aus 2012 zurück. Er hat angekündigt, seine Forderung mit den monatlichen Überweisungen der Mittel für Unterkunft und Heizung an die Länder zu verrechnen. Brandenburgs Arbeitsminister Günter Baaske hat heute angekündigt, dagegen notfalls juristisch vorzugehen.

Baaske: „Die Forderung entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage. Es ist völlig unverständlich, dass die neue Bundesregierung diesen Kurs zu Lasten von Ländern und Kommunen fortsetzt. Ich bin bereit, die Bundesregierung notfalls mit juristischen Mitteln wieder auf den gesetzlichen Weg zurückzubringen. Eine sozialverantwortliche Politik sieht anders aus.“

Bund und Länder streiten schon seit langem über die Rückforderung von BuT-Mitteln. Der Bund hat die im Jahr 2012 pauschaliert ausgezahlten Mittel nachträglich neu berechnet und fordert angebliche Überzahlungen zurück. Dieses Verfahren ist weder mit Ländern und Kommunen vereinbart, noch gibt es dazu eine entsprechende gesetzliche Regelung. Die Länder haben dies mehrfach und zuletzt auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz im November 2013 betont. 

Zum Hintergrund: Die Kommunen fordern monatlich über die Länder beim Bund die Erstattung der Kosten an, die ihnen für Unterkunft und Heizung von Leistungsempfängern nach dem SGB II entstehen (Hartz IV) und für die der Bund die Kosten trägt. Ab April soll nach den jüngsten Ankündigungen des Bundes eine Verrechnung angeblich überzahlter BuT-Mittel mit diesen Kosten vorgenommen werden. Im Ergebnis würden dann die Zahlungen des Bundes an die Länder, die diese dann an die Kommunen weiterreichen, deutlich geringer ausfallen.

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Ident-Nr
037/2014
Datum
14.04.2014
Rubrik
Soziales