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Berufsorientierende Unterstützung für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler wird fortgeführt

- Erschienen am 13.09.2017 - Pressemitteilung 134/2017

Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf sollen auch künftig auf dem Weg in das Berufsleben besonders unterstützt werden. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit konkreten Beratungs- und Förderangeboten haben das Arbeitsministerium, das Bildungsministerium, die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit und das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) jetzt verlängert. Damit kann diese berufsorientierende Unterstützung auch im neuen Schuljahr 2017/2018 erfolgen.

Bereits seit Oktober 2011 wird die Umsetzung der Bund-Länder-Initiative Inklusion – Handlungsfeld Berufsorientierung für Brandenburg auf der Grundlage einer gemeinsamen Kooperationsvereinbarung geregelt. Gefördert wird die Initiative Inklusion aus Mitteln des Ausgleichsfonds durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Mit der Kooperationsvereinbarung kann das bisherige Berufsorientierungsverfahren mit Beginn des neuen Schuljahres für zwei weitere Jahrgänge abgesichert werden. Finanziert werden die beiden Durchgänge mit Mitteln der Ausgleichsabgabe des Landes.

Zu den Kernelementen des angebotenen Berufsorientierungsverfahrens für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler und Gleichgestellte insbesondere mit sonderpädagogischem Förderbedarfen („Hören“, „Sehen“, „körperlich-motorische Entwicklung“ und „geistige Entwicklung“) gehören zum Beispiel eine individuelle Kompetenz- und Potentialanalyse, betriebliche Praktika mit intensiver Begleitung und Auswertung, Hilfe bei der Berufszielfindung sowie Berufswegekonferenzen mit dem Ziel des Überganges von der Schule in eine Ausbildung bzw. in eine Beschäftigung.

Insgesamt wurden im Land Brandenburg bislang über 1.680 Schülerinnen und Schüler im Rahmen dieses Berufsorientierungsverfahrens beim Übergang von der Schule in den Beruf unterstützt. Damit hat im Land Brandenburg die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler mit den genannten Förderbedarfen an dem auf Freiwilligkeit basierenden Verfahren teilgenommen.

Arbeitsstaatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt sagte: „Das Projekt zeigt, dass eine gezielte berufliche Orientierung beim Übergang schwerbehinderter Jugendliche von der Schule in das Arbeitsleben zu guten Erfolgen führen kann. Deshalb ist es gut und richtig, dass wir diesen Weg weitergehen und das Berufsorientierungsverfahren für zwei weitere Durchgänge absichern. Ziel des dreijährigen Berufsorientierungsverfahrens ist eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder eine betriebliche Ausbildung der schwerbehinderten Schülerinnen und Schüler nach ihrem Schulabschluss. Dort werden sie auch gebraucht, denn Fachkräfte werden branchenübergreifend händeringend gesucht.“

Bildungsminister Günter Baaske: „Konkrete Beratungs- und Förderangebote für Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf tragen dazu bei, Jugendliche auch künftig zu befähigen, sich über ihre beruflichen Wünsche und Ziele, Stärken und Neigungen bewusst zu werden. Sie können Alternativen abwägen und erste Entscheidungen im Hinblick auf ihr Berufsleben treffen. In diesem Prozess wollen wir die Jugendlichen frühzeitig individuell unterstützen, begleiten und ihnen Mut machen: Bislang erschien ihnen aufgrund ihrer Behinderung oft nur eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen realistisch. Wir wollen ihnen berufliche Beschäftigungsperspektiven aufzeigen, um ihnen eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt und die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.“

Bernd Becking, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, sagte: „Die Fortsetzung dieser Vereinbarung ist ein starkes Signal der beteiligten Partner. Die bisherigen gemeinsamen Erfolge zeigen, dass eine hochwertige Berufsorientierung gerade für benachteiligte Jugendliche Wege ebnen und gute Erfolge erzielen kann. Die aktuellen Rahmenbedingungen, wie Demographie-Entwicklung und Fachkräftenachfrage, schaffen günstige Voraussetzungen und mahnen gleichzeitig, alle Talente und Potenziale zu erschließen.“

LASV-Präsidentin Liane Klocek erklärte: „Ich bin sehr froh darüber, dass es gelungen ist, ein Verfahren, das eine so hohe Akzeptanz gefunden hat und sehr gut von den jungen Menschen angenommen wird, für zwei weitere Jahrgänge zu verlängern. Tragende Säule in diesem Berufsorientierungsverfahren sind die auf dem Arbeitsmarkt gut vernetzten und im Auftrag des Landesamtes für Soziales und Versorgung - Integrationsamt tätigen Integrationsfachdienste (IFD). Vor allem bei der Durchführung der betrieblichen Praktika werden die IFD durch ihre Vernetzung mit den Betrieben unterstützend wirksam. Bei diesen Praktika können die Schülerinnen und Schüler Betriebe und deren Arbeitsbedingungen kennenlernen sowie ihre Fähigkeiten testen. Durch die frühzeitige Einbindung beim Übergang von der Schule in das Berufsleben kann das Integrationsamt mit seinen IFD rechtzeitig in den Betrieben vor Ort beraten und bei Bedarf den Arbeits- oder Ausbildungsplatz durch Unterstützungsleistungen fördern.“

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Ident-Nr
134/2017
Datum
13.09.2017
Rubrik
Soziales