Hauptmenü

Badesaison startet offiziell am 15. Mai – 254 Badegewässer ausgewiesen

- Erschienen am 13.05.2022 - Presemitteilung 203/2022
Scharmützelsee, Seenland Oder-Spree Foto: TMB-Fotoarchiv/Steffen Lehmann

Nach der Brandenburgischen Badegewässerverordnung startet an diesem Sonntag (15. Mai) offiziell die diesjährige Badesaison im Land Brandenburg. Für 2022 wurden 254 Badegewässer ausgewiesen, die zuvor von den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte bestimmt worden sind. Nach EU-weit anzuwendenden Bewertungskriterien wurden bis auf vier Ausnahmen alle Gewässer als „ausgezeichnet“ oder „gut“ eingestuft. Alle Badestellen und aktuelle Informationen zur Wasserqualität sowie zur Ausstattung und Erreichbarkeit sind auf dem Portal www.badestellen.brandenburg.de veröffentlicht. Die Badestellenkarte wird regelmäßig aktualisiert.

Im Vergleich zum Vorjahr gibt es in Summe ein Badegewässer weniger. Vier Badestellen wurden abgemeldet: drei am Helenesee (Frankfurt/Oder) sowie das Strandbad am Straussee (Märkisch-Oderland). Drei Badestellen wurden neu angemeldet: Wolzensee (Havelland), Havel bei Göttlin und Grütz (beide Havelland).

Nach der Brandenburgischen Badegewässerverordnung ist die „Badesaison“ der Zeitraum, in dem mit einer großen Zahl von Badenden gerechnet werden kann. Dies ist in der Regel der Zeitraum vom 15. Mai bis zum 15. September eines Jahres, soweit nicht die oberste Landesbehörde etwas anderes bestimmt. Vor und während der Badesaison sind von den Gesundheitsbehörden vor Ort Überwachungsmaßnahmen an den jährlich ausgewiesenen Badegewässern vorgesehen. Sie werden mindestens einmal pro Monat durch die Gesundheitsämter überwacht.

Nach der Badegewässer-Richtlinie der EU werden seit Ende der Badesaison 2011 für die Bewertung von Badestellen die Messungen über vier Jahre betrachtet. Aufgrund der Einstufung für die vorangegangenen Saisons sind die Badestellen Miersdorfer See in Zeuthen (Dahme-Spreewald) und SpreeLagune in Lübben (Dahme-Spreewald) mit „mangelhaft“ eingestuft. Im Rahmen eines vorsorgenden Gesundheitsschutzes sind für diese beiden Badestellen ein Badeverbot von den zuständigen Gesundheitsämtern auszusprechen.

Das Baden und Schwimmen in freien Gewässern ist im Land Brandenburg grundsätzlich erlaubt, es sei denn, es wird von der zuständigen Behörde an dieser Stelle ein Badeverbot oder ein Abraten vom Baden aufgrund der Wasserqualität ausgesprochen. Insofern obliegt es den kommunalen Behörden vor Ort zu entscheiden, inwiefern an bestimmten Stellen gebadet werden darf oder nicht.