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Entlastung im Seuchenfall: Einsatz von Tierärzt:innen zur Tierseuchenbekämpfung vereinbart

- Erschienen am 13.03.2023 - Presemitteilung 087/2023
Martin Pehle, Dr. Michael Kreher, Dr. Stephan Nickisch, Dr. Paul-Peter Humpert und Jens Graf

Um im akuten Tierseuchenfall schneller und effektiver handeln zu können, wurde heute im Verbraucherschutzministerium eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet die es erlaubt, bei Bedarf praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte für die Seuchenbekämpfung heranzuziehen. Damit ist es möglich, tierärztliches Fachpersonal zusätzlich zum öffentlichen Veterinärwesen einzusetzen, um Amtstierärzte zum Beispiel bei klinischen Kontrollen von Tierbeständen, Probenentnahmen und epidemiologischen Erhebungen zu unterstützen.

Die Vereinbarung wurde heute von der Landestierärztekammer, dem Landesverband praktizierender Tierärzte, Landkreistag, Städte- und Gemeindebund Brandenburg sowie dem Landestierarzt unterschrieben. Die Unterzeichner sind sich einig, dass ein zukunftsfähiges Rahmenübereinkommen geschlossenen wurde, mit dem eine erfolgreiche und zügige Tierseuchenbekämpfung noch besser gelingen wird.

Verbraucherschutzstaatssekretärin, Dr. Antje Töpfer: „Der Kampf gegen eine Tierseuche stellt alle Beteiligten vor extreme Herausforderungen und bindet enorm viel Personal. Das erleben wir aktuell bei der Abwehr der Afrikanischen Schweinepest oder der Geflügelpest. Unsere Amtstierärztinnen und Amtstierärzte leisten dabei einen unschätzbaren Dienst. Eine schnelle und effektive Bekämpfung von Tierseuchen ist zudem im gemeinsamen Interesse von Privat- und Nutztierhaltern, Tierärzteschaft und der für die Tierseuchenbekämpfung zuständigen Behörden. Ich freue mich und bin überzeugt, dass die heute getroffene Vereinbarung für alle Beteiligten schnelles und effektives Handeln sichert.“

Landestierarzt, Dr. Stephan Nickisch: „Die Rahmenvereinbarung soll ein landeseinheitliches Vorgehen beim Einsatz von beauftragten Tierärzten im Tierseuchenfall gewährleisten. Sie regelt die Akquise tierärztlichen Personals außerhalb des öffentlichen Veterinärwesens sowie die handlungsrechtliche Absicherung und Vergütung der eingesetzten Tierärztinnen und Tierärzte. Im Tierseuchenkrisenfall bedarf es einer großen Anzahl von Tierärztinnen und Tierärzten, die innerhalb kürzester Zeit zur Verfügung stehen, um schnell Klarheit über das Ausmaß der Ausbreitung der Tierseuche zu erlangen. Die Bestände mit empfänglichen Tieren um die Ausbruchsherde müssen innerhalb kürzester Zeit von Tierärzten untersucht werden. Außerdem werden Proben zur Untersuchung im Landeslabor genommen und gegebenenfalls müssen Tiere geimpft werden.“

Präsident der Landestierärztekammer, Martin Pehle: „Die Brandenburger Tierärzteschaft engagiert sich in hohem Maße für die Tiergesundheit und die Tierseuchenbekämpfung. Eine enge Kooperation von amtlichen und praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten ist für dieses Engagement wichtig und seit langem gelebte Praxis. Die Rahmenvereinbarung für den Tierseuchenkrisenfall schafft nun für alle Beteiligten Rechtssicherheit und einheitliche Bedingungen im ganzen Land. Das begrüßen wir ausdrücklich. Wir sind froh, dass es nach langer Vorbereitungszeit zum Abschluss dieser Vereinbarung kommt.“

Vorsitzender des Landesverbandes praktizierender Tierärzte, Dr. Michael Kreher: „Die vorliegende Rahmenvereinbarung soll uns praktizierenden Tierärzten rechtliche, organisatorische und finanzielle Sicherheit geben, wenn wir im Tierseuchenfall von den regionalen Veterinärbehörden zu deren Unterstützung hinzugezogen werden. Auch wenn dieser Dienst für praktizierende Tierärzt:innen freiwillig ist, möchte ich alle Kolleg:innen dazu aufrufen, dem Aufruf in diesem seltenen Fall zu folgen, um dem gemeinsamen Ziel der Tierseuchenbekämpfung nachzukommen.“

Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Landkreistages Brandenburg, Dr. Paul-Peter Humpert: “Die Landkreise sind mit der ASP und der Geflügelpest mittlerweile leider schon seuchenerprobt. Es gibt aber Situationen, da ist eine zusätzliche Einbeziehung von weiterem tierärztlichen Personal außerhalb der Veterinärverwaltung zur effektiven Seuchenbekämpfung unbedingt sinnvoll. Mit der Rahmenvereinbarung wird die Möglichkeit geschaffen, dass Landkreise und private Tierärzte in diesen Fällen unbürokratisch Hand in Hand zusammenarbeiten. Wir hoffen, dass sich auf dieser Grundlage nun viele Tierärzte finden, die im Tierseuchenfall zur Mitwirkung bereit sind.“

Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, Jens Graf: „Die Herausforderungen der Bekämpfung und Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest haben gezeigt, dass in größerem Umfang verlässliche personelle Ressourcen abgestimmt und erschlossen werden müssen. Vor diesem Hintergrund ist es sehr zu begrüßen, dass jetzt eine Rahmenvereinbarung zum Einsatz von Tierärztinnen und Tierärzten im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung abgeschlossen werden konnte. Damit wird ein wichtiger flankierender Beitrag zur Absicherung der Tierseuchenbekämpfung geleistet.“