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Nonnemacher begrüßt Start für Traumaambulanzen: „Schnelle Hilfe für Gewaltopfer“

- Erschienen am 13.01.2021 - Pressemitteilung 024/2021

Das Land Brandenburg beginnt mit der Einrichtung eines flächendeckenden Angebotes an Traumaambulanzen für Opfer von Gewalt und Terror. Dafür soll mit Beginn des neuen Jahres ein Netz an Angeboten insbesondere an Fachkliniken entstehen. „Wer eine Gewalttat erlebt hat, braucht Hilfe ohne Wartezeit. Genau das sollen die Traumaambulanzen leisten“, so Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher.

Überfälle, terroristische Angriffe, aber auch häusliche Gewalt und sexueller Missbrauch – das sind traumatische Erlebnisse mit psychischen Auswirkungen für Opfer, Zeugen oder auch Angehörige und Hinterbliebene. Damit Betroffene schnell Hilfe bekommen, hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz mit dem Landesamt für Soziales und Versorgung Qualitätsstandards für zukünftige Traumaambulanzen im Land Brandenburg erarbeitet und mit den Spitzenorganisationen und berufsständischen Vertretungen der Gesundheitsversorgung sowie den Einrichtungen der Opferhilfe abgestimmt.

„Selbst wenn die körperlichen Folgen einer Tat längst verheilt sind, können sich seelische Wunden noch offenbaren. Auch eine seelische Verletzung bedarf zwingend einer fachmedizinischen Behandlung, um dauerhafte gesundheitliche Schäden zu vermeiden. Ziel ist, dass wir mit den Traumaambulanzen ein landesweites Auffangnetz anbieten können, das schnell und unbürokratisch Hilfe anbietet“, so Ministerin Nonnemacher.

Erste Verträge werden in den kommenden Tagen mit interessierten Fachkliniken geschlossen. Jede Einrichtung, die die Qualifikationsanforderungen erfüllt, kann Traumaambulanz in Brandenburg werden. Neben einem einfachen Zugang und kurzfristigen Terminen ist eine ortsnahe Versorgung wichtig, damit Hilfesuchende in ihrer besonders belastenden Situation nicht zusätzliche Hürden zu bewältigen haben. Nonnemacher: „Ich werbe sehr dafür, dass sich möglichst viele Kliniken und Krankenhäuser sowie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu dieser Aufgabe bekennen.“

Dem Staat kommt eine besondere Verantwortung für Opfer von Terror und anderen Gewaltexzessen zu. Traumaambulanzen gewährleisten im Rahmen der Sozialen Entschädigung einen schnellen und unbürokratischen Zugang zu psychotherapeutischer Soforthilfe. Mit Wirkung vom 1. Januar 2021 sind diese Leistungen bundesgesetzlich verankert.

Einzelheiten für einen Vertragsabschluss, die geltenden Bestimmungen sowie das Formular für die Leistungsvereinbarungen sind auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales und Versorgung einzusehen: https://lasv.brandenburg.de/traumaambulanzen