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BTU startet Projekt: Pflegeausbildung in Brandenburg neu gestalten

Umsetzung Pflegeberufegesetz

- Erschienen am 12.11.2018 - Pressemitteilung 171/2018

Die Pflegeausbildung wird in Deutschland grundlegend reformiert: Die drei bisher getrennten Berufe der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden ab dem Jahr 2020 zu einer generalistischen Berufsausbildung zusammengeführt. Damit verändern sich auch die Ausbildungsinhalte. Zur Unterstützung der Pflegeschulen und der Praxisanleitungen startet die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) jetzt das Projekt „Neu kreieren statt addieren“ – die neue Pflegeausbildung im Land Brandenburg curricular gestalten. Das Sozialministerium fördert das Projekt bis 2021 mit rund 450.000 Euro aus Landesmitteln. Heute findet in Potsdam zum Auftakt eine Fachveranstaltung statt.

Sozial- und Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij zum Projektstart: „Die Reform der Pflegeausbildung hat große Auswirkungen auf die gesamte Pflegeschullandschaft. Wir müssen in sehr kurzer Zeit zwei ganz unterschiedliche Ausbildungssysteme zusammenführen. Mit der BTU Cottbus-Senftenberg haben wir einen starken Partner dafür gewonnen, die curriculare Gestaltung der neuen Pflegeausbildung zu bewältigen. Davon können alle Pflegeschulen und Praxisanleitende im Land Brandenburg profitieren.“

Prof. Dr. Anja Walter, Lehrstuhl für Pflegewissenschaft und Pflegedidaktik sowie Aufbaubeauftragte für die gesundheitsbezogenen Studiengänge im Institut für Gesundheit an der BTU: „Die Pflegeausbildung der Zukunft will gestaltet werden! Ich freue mich, das Projekt begleiten zu können und nehme aktuell bei den Lehrenden einen großen Gestaltungswillen wahr. Ziel des Projektes ist die Unterstützung der Schulen bei der curricularen Entwicklung vor dem Hintergrund pflegerischer, berufspädagogischer und pflegedidaktischer sowie gesellschaftlicher Anforderungen. Dabei geht es auch darum, ein neues berufliches Selbstverständnis als generalistische Pflegekraft anzubahnen. Um die Ziele zu erreichen, soll durch einen partizipativen Arbeitsprozess mit den Lehrenden und Praxisanleitenden der Prozess der curricularen Arbeit bedarfsorientiert begleitet werden.“

In Brandenburg gibt es derzeit 20 staatlich anerkannte Altenpflegeschulen, 17 staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpflegeschulen sowie drei staatlich anerkannte Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeschulen.

Hintergrund

Nach langer Diskussion hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe am 17. Juli 2017 beschlossen. Das Pflegeberufegesetz löst ab dem 1. Januar 2020 das Altenpflegegesetz und das Krankenpflegegesetz ab. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie die Finanzierungsverordnung hat der Bund erst Anfang Oktober 2018 veröffentlicht. Es fehlen aber noch die Empfehlungen des Bundes zu den Rahmenausbildungsplänen. Diese sind für Ende Juni 2019 angekündigt.

Die Umsetzung des Bundesgesetzes liegt in der Verantwortung der Länder. Im Sozial- und Gesundheitsministerium wurde dafür zu Jahresbeginn 2018 eine Projektgruppe eingesetzt, um die notwendigen Schritte im Land Brandenburg rechtzeitig einzuleiten, umzusetzen und zu begleiten. Die Umsetzung der Reform auf Landesebene führt zu grundlegenden Änderungen, zum Beispiel hinsichtlich der Ausbildungsinhalte, der Ausbildungsstrukturen sowie der Finanzierung.

Mit dem BTU-Projekt „Neu kreieren statt addieren“ soll sowohl der schulische als auch der pflegepraktische Teil der neuen Ausbildung inhaltlich gestaltet und pflegedidaktisch unterstützt werden. Die konkrete Ausgestaltung der Begleitung wird im Prozess der curricularen Arbeit an den Pflegeschulen mit den Lehrenden und Praxisanleitenden entwickelt.

Reform der Pflegeausbildung: Bislang muss man sich bereits vor Ausbildungsbeginn entscheiden, ob man später in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder Altenpflege arbeiten möchte. Ein späterer Wechsel ist wegen der unterschiedlichen Ausbildungsinhalte nur eingeschränkt möglich. Von 2020 an wird die Ausbildung in den drei Berufsfeldern in einer neuen dreijährigen generalistischen Ausbildung zusammengeführt. Der erfolgreiche Abschluss mit der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann befähigt zum Einsatz in allen Versorgungsbereichen der Pflege.

Mit der Reform wird außerdem eine Pflegeausbildung an Hochschulen eingeführt. Das Studium dauert mindestens drei Jahre und trägt zur Attraktivität des Berufsbildes bei.

Abbinder

Ident-Nr
171/2018
Datum
12.11.2018
Rubrik
Pflege , Soziales