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Fachtagung „Arbeit trifft Psyche“ - Arbeitsstaatssekretärin Hartwig-Tiedt: Beschäftigte vor psychischen Belastungen besser schützen

- Erschienen am 12.10.2017 - Pressemitteilung 154/2017

Psychische Belastungen bei der Arbeit nehmen mit der Digitalisierung und dem Wandel der Arbeitswelt deutlich zu. Zum Thema „Arbeit trifft Psyche“ veranstaltete das Arbeitsministerium heute in Potsdam eine Fachtagung. In deren Mittelpunkt standen die Fragen, wie man psychische Belastungen reduzieren und Beschäftigte besser schützen kann. Arbeitsstaatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt sagte zu Beginn der Tagung: „Arbeitsbedingte psychische Belastungen spielen heute an nahezu allen Arbeitsplätzen eine immer größere Rolle. Das belegt nicht nur die steigende Zahl von Krankmeldungen. Der Einsatz hochentwickelter Technik und neuer Technologien, die ständige Erreichbarkeit und eine zunehmende Flexibilisierung betrieblicher Prozesse, häufig verbunden mit einer hohen Arbeitsmenge und massivem Zeitdruck, prägen immer häufiger den Arbeitsalltag. Darauf muss der Arbeitsschutz reagieren. Arbeit darf Menschen nicht krank machen.“

Zur Fachtagung kamen über 170 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, darunter Führungskräfte, Betriebsräte und Personalvertretungen, beratende Expertinnen und Experten für den Schutz und die Förderung der Gesundheit, wie Sicherheitskräfte, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, sowie Präventionsfachleute. Vorbereitet und durchgeführt wurde die Veranstaltung mit Unterstützung des beim MASGF eingerichteten Arbeitskreises „Arbeit und Gesundheit“. Daran beteiligen sich die Sozialpartner und Träger der Unfall-, Kranken- und Rentenversicherung. Im Arbeitskreis mit dabei sind auch die Universität Potsdam, die Potsdamer Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer sowie die Agentur für Arbeit. Die Partner arbeiten gemeinsam an einer systematischen Gestaltung gesundheitsförderlicher Strukturen und Prozesse.

Die Zahl der Fehltage wegen psychischer Erkrankungen ist nach Berechnungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zwischen 2001 bis 2015 bundesweit von 33,6 Millionen Arbeitsunfähigkeitstagen auf 87,2 Millionen angestiegen. Bundesweit entfielen im Jahr 2015 insgesamt 14,8 Prozent aller registrierten Arbeitsunfähigkeitstage auf die Diagnosegruppe „Psychische und Verhaltensstörungen“. Psychische Erkrankungen stellen damit inzwischen die zweithäufigste Ursache für krankheitsbedingte Ausfälle dar.

Arbeitsstaatssekretärin Hartwig-Tiedt erklärte: „Viele Erwerbstätige fühlen sich durch den starken Termin- und Leistungsdruck, durch ständige Störungen und Unterbrechungen der Arbeit oder durch das geforderte Multitasking enorm belastet. Das ist eine große Herausforderung für den Arbeitsschutz. Brandenburg setzt sich zum Beispiel im Bundesrat und auf der Konferenz der Arbeitsministerinnen und Arbeitsminister der Länder dafür ein, dass die Arbeitsschutzregelungen auf Bundesebene dringend an die digitalisierte Arbeitswelt angepasst werden. Wir brauchen einen zeitgemäßen Arbeitsschutz! So muss die Gefährdungsbeurteilung – ein wichtiges Instrument im Arbeitsschutz zum Erkennen und Bewerten psychischer Belastungen – auch der Arbeit 4.0 angepasst werden.“

Laut einer Arbeitgeberbefragung im Jahr 2015, die im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) durchgeführt wurde, gaben 63 Prozent der Brandenburger Betriebe an, eine Gefährdungsbeurteilung für ihre Beschäftigten durchgeführt zu haben. Nur gut jeder fünfte Betrieb (23 Prozent) gab an, dabei mögliche Gefährdungen durch psychische Belastung berücksichtigt zu haben.

Hartwig-Tiedt betonte: „Ich appelliere an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, das Thema Arbeitsschutz sehr ernst zu nehmen. Ihr wirtschaftlicher Erfolg hängt maßgeblich von der Gesundheit ihrer Beschäftigten ab. Es kann ihnen nicht egal sein, wenn Beschäftigte unter den Arbeitsbedingungen leiden. Sie müssen arbeitsbedingte Gefährdungen durch psychische Belastungen noch besser erkennen und Maßnahmen zu ihrer Reduzierung ergreifen.“

Erläuterung: Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz. Danach sind Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes ihrer Beschäftigten durchzuführen. Dafür müssen Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung ermitteln und festhalten, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

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Ident-Nr
154/2017
Datum
12.10.2017