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Neues Förderprogramm soll zusätzliche Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Schwerbehinderte schaffen

- Erschienen am 12.08.2014 - Presemitteilung 076/2014

Schwerbehinderte Menschen werden bei der Ausbildung und bei der Arbeitssuche in Brandenburg noch stärker unterstützt. So sollen bis 2016 zusätzlich über 65 neue betriebliche Ausbildungsplätze und über 200 neue Arbeitsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung geschaffen werden. Das sind Ziele der Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Umsetzung des neuen Landesförderprogramms „Inklusive Ausbildung und Arbeit“, die Arbeitsminister Günter Baaske, Jutta Cordt, Chefin der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit und Liane Klocek, Präsidentin des Landesamtes für Soziales und Versorgung heute in Potsdam unterzeichneten. Für das Programm stehen insgesamt 6,5 Millionen Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des Landes zur Verfügung.

Mit dem Landesförderprogramm werden die beiden Handlungsfelder „Neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen“ und „Neue Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen“, die Ende 2011 im Rahmen der Bund-Länder-Initiative Inklusion starteten und jetzt erfolgreich abgeschlossen wurden, im Land Brandenburg fortgeführt. Mit der Initiative Inklusion hat das Land in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit 51 neue betriebliche Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Jugendliche, die in den Jahren 2012 und 2013 ihre Ausbildung begannen, und 226 neue Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen gefördert.

Günter Baaske:„Die Initiative Inklusion ist in Brandenburg sehr erfolgreich. Brandenburg ist eines der wenigen Bundesländer, die alle Zielvorgaben erreicht hat. Grundlage dafür war das gemeinsame Handeln der Arbeitsagenturen und Jobcenter, der Kommunen und des Integrationsamtes. Diese Kooperation wollen wir auch künftig fortführen und ausbauen. Denn viele Menschen mit Behinderungen brauchen auch weiterhin eine besondere Unterstützung, damit sie eine Chance für eine dauerhafte Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt haben. Das wollen wir landesweit ermöglichen. Jeder Mensch hat ein Recht auf Arbeit.“

Jutta Cordt: „Ich freue mich, dass wir die erfolgreiche Zusammenarbeit fortsetzen und am Arbeitsmarkt in Brandenburg noch mehr Türen für schwer behinderte Menschen öffnen. Die Betriebe sind für die nachhaltige Integration von Menschen mit Behinderung in Ausbildung und Beschäftigung unsere wichtigsten Partner, nur sie können die hierfür notwendigen Angebote schaffen. Deshalb ist es wichtig, Unternehmen davon zu überzeugen, Menschen mit Behinderung genauso selbstverständlich auszubilden und zu beschäftigen wie nicht behinderte Menschen, denn sie verfügen – wie andere auch – über Kompetenzen und Potenziale, die es zu fördern und zu nutzen gilt.“

Liane Klocek: „Viele gute Beispiele von Menschen mit Schwerbehinderung und ihren Arbeitgebern zeigen bereits, wie Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt im Land Brandenburg erfolgreich gelingt. Mit der neuen Kooperationsvereinbarung wird jetzt eine weitere Weiche gestellt. Brandenburger Unternehmerinnen und Unternehmer sind aufgerufen, schwerbehinderten Menschen in ihren Betrieben eine Chance zu geben. Es lohnt sich, für alle.“

Mit dem Landesförderprogramm erhalten Arbeitgeber für jeden neuen Ausbildungsplatz für junge schwerbehinderte Menschen bis zu 10.000 Euro. Bei einer Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis nach Abschluss der Ausbildung erhalten sie einen weiteren Zuschuss von 2.500 Euro bei einem befristeten oder von 20.000 Euro bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Für jeden neuen Arbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen erhalten Arbeitgeber bis zu 20.000 Euro. Förderanträge können beim Integrationsamt im Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg bis zum 31. Dezember 2016 gestellt werden (www.lasv.brandenburg.de).

Die Initiative Inklusion ist eine zentrale Maßnahme von Bund und Ländern zur Umsetzung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen und wird von den Ländern in den Jahren 2011 bis 2018 umgesetzt. Das Programm ist in den drei Handlungsfeldern „Berufsorientierung“, „Betriebliche Ausbildung“ und „Schaffung von Arbeitsplätzen“ unterteilt. Zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben stehen dafür bundesweit 100 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds zur Verfügung. Brandenburg erhält davon 2,8 Millionen Euro, die mittlerweile vollständig vergeben wurden.

Die Ausgleichsabgabe müssen Arbeitgeber mit mindestens 20 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten zahlen, die nicht auf wenigstens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Die Ausgleichsabgabe wird nur für Zwecke der besonderen Leistungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben verwendet. Zuständig ist das Integrationsamt.

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Ident-Nr
076/2014
Datum
12.08.2014
Rubrik
Soziales