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Jahresklausur der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten

- Erschienen am 12.06.2018 - Pressemitteilung 088/2018

Am 13. und 14. Juni 2018 treffen sich die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten des Landes Brandenburg in Bad Belzig im Landkreis Potsdam-Mittelmark zu ihrer Jahresklausur. Auf der Tagesordnung stehen die Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten und die Gewinnung von Frauen für die brandenburgische Politik. Als Referentinnen konnten Dr. Helga Lukoschat von der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin (EAF) und die Politikwissenschaftlerin und Journalistin Dr. Dorothee Beck gewonnen werden. Während der zweitägigen Tagung sind u.a. Argumentationstraining im Umgang mit antifeministischen Angriffen sowie Workshops geplant.

Landesgleichstellungsbeauftragte Monika von der Lippe: „Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sind das Fundament der Gleichstellungspolitik in Brandenburg. Sie werben vor Ort und im engen Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern für die Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen und bieten auch ganz praktische Hilfestellung. Nicht zuletzt ruht die Brandenburgische Frauenwoche zu einem entscheidenden Teil auf den Schultern der kommunalen Beauftragten. Ihre Arbeit kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Ich bewundere, welche Ergebnisse sie mit ihren knappen Ressourcen erreichen.“

Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten werden nach der Kommunalverfassung §18 berufen. Sie wirken in die Verwaltung wie auch in die Gesellschaft hinein. Das Gesetz gibt vor, dass die Gleichstellungsbeauftragte ab einer Einwohnerzahl von 30.000 hauptamtlich tätig sein muss. Zuletzt wurde im Innenausschuss des Landtags über eine Absenkung der Einwohnergrenze diskutiert.

Manuela Dörnenburg, Sprecherin der LAG der kommunalen Beauftragten betont: „Derzeit ist die überwiegende Anzahl der Gleichstellungsbeauftragten nur neben- oder ehrenamtlich tätig. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Aufgabenzuweisungen in den Rathäusern und Landratsämtern kann der Verfassungsauftrag nur sehr begrenzt wahrgenommen werden. Auch die personelle und finanzielle Ausstattung der Gleichstellungsbeauftragten ist im Land nicht einheitlich.“

Von der Lippe fordert: „Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten erfüllen eine wichtige gesetzliche Aufgabe. Dafür brauchen sie eine adäquate Ausstattung. Dazu gehören ausreichende Zeitanteile, finanzielle Ressourcen, Anbindung an den verwaltungsinternen Kommunikationsfluss sowie eine Vertretung bei längerer Abwesenheit.“

Die Landesgleichstellungsbeauftragte hat den gesetzlichen Auftrag, die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in ihrer Arbeit zu unterstützen (Landesgleichstellungsgesetz §19b, Satz 1).