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Corona-Virus: Notrufnummern nicht unnötig blockieren

Rufnummer 116117 der KVBB hilft bei der Suche nach Arztpraxis

- Erschienen am 12.03.2020 - Pressemitteilung 042/2020

Mit der schnell steigenden Zahl von Corona-Neuinfektionen erhöht sich auch der Informationsbedarf in der Bevölkerung. Bei Telefon-Hotlines kann es aufgrund einer stark erhöhten Nachfrage nach Beratungen zu längeren Wartezeiten kommen. Hausarztpraxen müssen neben der Behandlung von Patientinnen und Patienten mehr Zeit für die Beantwortung von allgemeinen Fragen aufbringen. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher sagte dazu am Donnerstag: „Ärztinnen und Ärzte in Arztpraxen und Krankenhäusern müssen sich um die Versorgung von kranken Menschen kümmern können. Deshalb ist es gut und wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger weiter besonnen und ruhig reagieren. Trotz zunehmender Corona-Infektionen gilt: Nicht jeder Husten ist gleich ein medizinischer Ernstfall. Ich bitte ausdrücklich alle Bürgerinnen und Bürger: Bitte blockieren Sie nicht unnötig die Notrufnummern 110 und 112. Es stehen viele Informationen online zur Verfügung.“

Bei der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) besuchte Gesundheitsministerin Nonnemacher heute die Zentrale des KVBB-Patientenservice 116117 und informierte gemeinsam mit KVBB-Vorstand Holger Rostek darüber, wo Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zum Coronavirus am besten Informationen per Internet oder Telefon erhalten

Dazu sagte Holger Rostek: „Die 116117 ist bundesweit rund um die Uhr die zentrale Nummer für die ambulante medizinische Versorgung. Akut, aber nicht lebensbedrohliche erkrankte Patienten erreichen hier außerhalb der Praxissprechzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Wenn der eigene Hausarzt nicht erreichbar ist, dann ist bei begründeten Verdachtsfällen die 116117 auch die richtige Nummer für eine persönliche medizinische Beratung zum Coronavirus. Wir bitten alle Patienten um Verständnis, dass es aktuell zu Wartezeiten kommen kann. Wir arbeiten daran, unser Personal aufzustocken.“

Online-Informationsangebote zum Coronavirus

Die wichtigsten Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf der Internetseite https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html zur Verfügung.

Das Robert Koch-Institut bietet aktuelle Informationen zu häufig gestellten Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 auf der Internetseite https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html an.

Das Auswärtige Amt hat Informationen für Reisende auf der Internetseite https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762 zusammengestellt. Dort gibt es unter anderem Antworten auf Fragen zu Quarantänemaßnahmen im Ausland und Stornierung von Pauschalreisen.

Das Bundesgesundheitsministerium informiert tagesaktuell auf der Internetseite https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html über die aktuelle Lage in Deutschland und erklärt dort, was Bürgerinnen und Bürger tun und wissen sollten.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben unter www.116117.de Erklärvideos und die wichtigsten Fragen und Antworten zum Coronavirus zusammengestellt.

Telefon-Hotlines zum Coronavirus

Für allgemeine Fragen zum Coronavirus hat das Bundesgesundheitsministerium ein Bürgertelefon eingerichtet: 030 346 465 100. Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr.

Das Beratungstelefon der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) ist unter der Telefon-Nummer 0800 011 77 22 erreichbar, Montag bis Freitag von 8 bis 22 Uhr und Samstag von 8 bis 18 Uhr. Die UPD informiert und berät Ratsuchende in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen.

Für Gehörlose und Hörgeschädigte ist ein Beratungsservice erreichbar per Fax: 030 340 60 66 – 07 oder E-Mail: info.gehoerlos@bmg.bund.de. Gebärdentelefon (Videotelefonie): https://www.gebaerdentelefon.de/bmg/ .

Beim Brandenburger Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist ein Bürgertelefon eingerichtet: 0331 8683-777. Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr. Es bietet allgemeine Informationen und beantwortet besonders Fragen unter anderem zum Arbeitsschutz (z.B. Beurteilung der Arbeitsbedingungen), Auswahl und Durchführung erforderlicher Schutzmaßnahmen (auch bei Lieferengpässen einzelner Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung), zum Umgang mit Lebensmitteln sowie zu Entschädigungszahlungen wegen Tätigkeitsverboten nach dem Infektionsschutzgesetz.

Viele Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte haben ebenfalls Bürgertelefone für Fragen zum Coronavirus eingerichtet. Die Telefonnummern sind auf den jeweiligen Internetseiten zu finden.

Im Krankheitsfall: Anrufen statt Kommen

Wer krank ist und Sorgen hat, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, sollte Ruhe bewahren und zuerst von zu Hause aus die Hausärztin oder den Hausarzt telefonisch kontaktieren und weiteres abklären lassen.

Bitte gehen Sie bei Verdacht einer Coronavirus-Infektion nicht ohne telefonische Anmeldung direkt in die Hausarztpraxis oder in ein Krankenhaus und rufen Sie nicht den Notruf, wenn keine schwerwiegende Erkrankung vorliegt! Versuchen Sie, Kontakte zu anderen Menschen zu vermeiden.

Wer den Hausarzt nicht erreichen kann, wählt die Rufnummer 116117 (ohne Vorwahl) des Patientenservice. Die bundesweit einheitliche kostenfreie Rufnummer der Kassenärztlichen Vereinigung sagt Patientinnen und Patienten rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche, wohin sie sich im Falle einer akuten Erkrankung wenden können: an eine Arztpraxis, den Ärztlichen Bereitschaftsdienst, die Notaufnahme eines Krankenhauses oder den Rettungsdienst.

Muss ich mit leichten Atemwegserkrankungen für eine Krankschreibung in die Arztpraxis gehen?

Ab sofort können Patientinnen und Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal sieben Tage ausgestellt bekommen. Sie müssen dafür nicht die Arztpraxen aufsuchen. Diese Vereinbarung gilt seit 9. März 2020 und zunächst für vier Wochen.

Schützen Sie sich und Menschen in Ihrer Umgebung

Halten Sie beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand – drehen Sie sich am besten weg. Niesen Sie in die Armbeuge oder in ein Papiertaschentuch, das Sie danach entsorgen. Vermeiden Sie es, mit den Händen ins Gesicht zu fassen. Vermeiden Sie Berührungen, wenn Sie andere Menschen begrüßen und waschen Sie Ihre Hände regelmäßig und gründlich mindestens 20 Sekunden lang mit Wasser und Seife. Vermeiden Sie wenn möglich Menschen-Ansammlungen. Häufiges Lüften senkt die Viruslast in Räumen.

Keine Symptome, aber begründete Sorge – Wie verhalte ich mich richtig?

Personen, die persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde, sollten zu Hause bleiben und sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen mit dem zuständigen kommunalen Gesundheitsamt in Verbindung setzen, einen Arzt kontaktieren oder die 116117 (ohne Vorwahl) anrufen, um das weitere Vorgehen abzusprechen.

Wie verhalte ich mich nach einer Auslandsreise richtig?

Personen, die sich in einem vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen internationalen Risikogebiet oder in besonders betroffenen Gebieten in Deutschland (derzeit Landkreis Heinsberg) aufgehalten haben, sollten unnötige Kontakte vermeiden, möglichst zu Hause bleiben und gegebenenfalls Betretungsverbote von Einrichtungen der Kinderbetreuung, Schulen, medizinischen und pflegerischen Einrichtungen beachten. Entwickeln sich innerhalb von 14 Tagen Symptome, sollte – nach telefonischer Anmeldung – ein Arzt aufgesucht werden.

Die Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete sind unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html tagesaktuell abrufbar.

Was ist ein begründeter Verdacht?

Erste unspezifische Krankheitszeichen einer Corona-Infektion sind überwiegend Husten, Halskratzen und Fieber. Bei einem schweren Verlauf können respiratorische (Atem-)Probleme oder eine Lungenentzündung eintreten. Nach einer Ansteckung können Krankheitssymptome bis zu 14 Tage später auftreten.

Von einem begründeten Krankheitsverdacht auf COVID-19 wird gesprochen, wenn eines der folgenden zwei Kriterien erfüllt ist:

  • Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen oder akuten respiratorischen Symptomen jeder Schwere UND Kontakt zu einem bestätigten Fall von COVID-19 in den 14 Tagen vor Beginn der Symptome
  • Personen mit akuten respiratorischen Symptomen jeder Schwere mit oder ohne Fieber UND Aufenthalt in internationalen Risikogebieten / besonders betroffenen Gebieten in Deutschland innerhalb der 14 Tage vor Beginn der Symptome

Wenn das nicht gegeben ist, handelt es sich höchstwahrscheinlich nicht um eine Infektion mit dem Coronavirus, sondern eher um eine Grippe oder eine andere Erkältung.