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Golze übergibt Förderbescheid für inklusive Arbeit

- Erschienen am 12.03.2015 - Presemitteilung 038/2015

Die Gärtnerei „Potsdamer Staudenkulturen“ hat im Rahmen des Landesförderprogramms „Inklusive Ausbildung und Arbeit“ einen unbefristeten Arbeitsplatz für einen 26-jährigen Mann mit einer Schwerbehinderung geschaffen. Dafür überreichte Arbeitsministerin Diana Golze heute den Förderbescheid in Höhe von 20.000 Euro an Gärtnerei-Inhaber Dirk Waskowsky. Golze sagte: „Menschen mit Behinderungen haben es noch immer schwerer, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Diese Benachteiligungen müssen wir abbauen. Menschen mit Behinderungen können viel leisten. Betriebe müssen ihnen aber auch eine Chance geben, sich beweisen zu können.“

Das Förderprogramm startete im August 2014. Dabei unterstützt das Land Brandenburg gemeinsam mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit und dem Landesamt für Soziales und Versorgung schwerbehinderte Menschen bei der Ausbildung und bei der Arbeitssuche. Bis 2016 sollen zusätzlich über 65 neue betriebliche Ausbildungsplätze und über 200 neue Arbeitsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung geschaffen werden. Für das Programm stehen insgesamt 6,5 Millionen Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des Landes zur Verfügung.

Bis heute wurden 23 Förderbescheide für die Schaffung neuer Ausbildungsplätze und 87 Förderbescheide für die Schaffung neuer Arbeitsplätze bewilligt. In der kommenden Woche wird Arbeitsstaatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt weitere Förderbescheide an einen Arbeitgeber in Cottbus überreichen (19. März).

Golze sagte: „In der Arbeitswelt gibt es leider noch viel zu oft Vorurteile und Ängste gegenüber Menschen mit Behinderungen. Für die Betroffenen ist die Arbeitslosigkeit besonders frustrierend, da sie umso schwerer am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Deshalb wollen wir Unternehmen davon überzeugen, Menschen mit Behinderungen genauso selbstverständlich auszubilden und zu beschäftigten, wie Menschen ohne Behinderung. Manche Behinderung hat keine oder nur geringe Auswirkungen auf die Berufsausübung. Zudem erhalten Arbeitgeber für die behinderungsgerechte Einrichtung eines Arbeitsplatzes zusätzliche Förderungen. Schwerbehinderte Menschen sind oft besonders motivierte und engagierte Beschäftigte. Ihre Einstellung wirkt sich positiv auf das ganze Betriebsklima aus, da sie zeigen, wie man vermeintliche Beeinträchtigungen mit besonderen Stärken kompensieren und so Ziele erreichen kann.“

Mit dem Landesförderprogramm „Inklusive Ausbildung und Arbeit“ erhalten Arbeitgeber für jeden neuen Ausbildungsplatz für junge schwerbehinderte Menschen bis zu 10.000 Euro. Bei einer Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis nach Abschluss der Ausbildung erhalten sie einen weiteren Zuschuss von 2.500 Euro bei einem befristeten oder von 20.000 Euro bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Für jeden neuen Arbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen erhalten Arbeitgeber bis zu 20.000 Euro. Förderanträge können beim Integrationsamt im Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg bis zum 31. Dezember 2016 gestellt werden (www.lasv.brandenburg.de).

Die Ausgleichsabgabe müssen Arbeitgeber mit mindestens 20 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten zahlen, die nicht auf wenigstens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Die Ausgleichsabgabe wird nur für Zwecke der besonderen Leistungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben verwendet. Zuständig ist das Integrationsamt.

Weitere Informationen zum Förderprogramm „Inklusive Ausbildung und Arbeit“ gibt es unter http://www.lasv.brandenburg.de/sixcms/detail.php/664783.

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Ident-Nr
038/2015
Datum
12.03.2015