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Bundesratsinitiative für paritätische Finanzierung von Krankenversicherungsbeiträgen

- Erschienen am 12.01.2016 - Presemitteilung 005/2016

Nach dem Willen des Landes Brandenburg sollen künftig Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder zu gleichen Teilen Krankenversicherungsbeiträge bezahlen. Das Kabinett stimmte heute einem Vorschlag von Sozialministerin Diana Golze zu, eine Initiative für eine vollständig paritätische Beitrags-Finanzierung in den Bundesrat einzubringen. Golze: „Es kann nicht sein, dass die Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung und damit künftige Ausgabesteigerungen alleine von den Beschäftigten getragen werden müssen. Deshalb ist eine Rückkehr zur vollständigen paritätischen Finanzierung dringend geboten, hier muss die Bundesregierung handeln. Genauso wie der allgemeine Beitragssatz soll künftig auch der Zusatzbeitrag zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen werden.“

Die Ministerin weiter: „Für die kommenden Jahre rechnen Experten mit weiter steigenden Beiträgen, wobei die Mehrbelastungen ausschließlich von den Mitgliedern beziehungsweise Versicherten getragen werden müssten. Das schon bestehende finanzielle Ungleichgewicht würde sich noch weiter zu ihren Lasten verschieben.“ Der durchschnittliche Zusatzbeitrag lag für das Jahr 2015 bei 0,9 Prozent, der durchschnittliche Beitragssatz insgesamt bei 15,5 Prozent. Für dieses Jahr gehen Experten des Schätzerkreises aus Bundesversicherungsamt, Bundesgesundheitsministerium und Kassen-Spitzenverband von einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent aus. Der durchschnittliche Beitragssatz liegt dann bei 15,7 Prozent.

Der Antrag wird gemeinsam mit Rheinland-Pfalz, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Thüringen eingebracht. Der Zusatzbeitrag wurde seinerzeit eingeführt, um die Lohnnebenkosten zu senken, Arbeitsplätze zu sichern und Arbeitgeber in der Wirtschaftskrise zu entlasten. Aus Sicht der Initiatoren der Initiative ist diese Situation heute nicht mehr gegeben.

Zur Entwicklung der Gesetzeslage im Gesundheitswesen: Die paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge mit der jeweils hälftigen Finanzierung der Beiträge durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber wurde 1951 eingeführt und hatte bis 2005 Bestand.

In Folge des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) wurden die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem Sonderbeitragssatz belastet. Dieser führte zu einer Mehrbelastung der Arbeitnehmer von 0,45 Prozent und zu einer Absenkung der Belastung der Arbeitgeber.

2007 wurde nicht nur der Gesundheitsfonds, sondern auch ein politisch festgelegter „allgemeiner Beitragssatz“ von zunächst 15,5 Prozent eingeführt. Der Arbeitgeberanteil betrug insgesamt 7,3 Prozent, die Mitglieder wurden mit 8,2 Prozent belastet. Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz schließlich wurde 2011 der Arbeitgeberanteil faktisch auf 7,3 Prozent festgeschrieben. Sofern eine Krankenkasse mit Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskam, konnte sie pauschale und einkommensunabhängige Zusatzbeiträge von den Mitgliedern erheben. Zum Januar 2015 wurden mit einer weiteren Reform die pauschalen Zusatzbeiträge abgeschafft und der allgemeine Beitragssatz auf 14,6 Prozent abgesenkt. Seitdem wird dieser paritätisch vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer finanziert. Sofern die Krankenkassen mit dem allgemeinen Beitragssatz aber nicht auskommen, können sie einen einkommensabhängigen, prozentualen Zusatzbeitrag erheben, der nur von den Mitgliedern getragen wird. Der Beitragssatz der Arbeitgeber ist dagegen langfristig auf 7,3 Prozent festgeschrieben.

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Ident-Nr
005/2016
Datum
12.01.2016
Rubrik
Gesundheit