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Arbeitsministerin Diana Golze unterstützt DGB-Pendleraktion zum neuen Mindestlohn

- Erschienen am 12.01.2015 - Presemitteilung 004/2015

Arbeitsministerin Diana Golze unterstützte heute die bundesweite Pendleraktion zum Mindestlohn des DGB. Sie verteilte frühmorgens am Hauptbahnhof in Brandenburg an der Havel Informationen zum neuen Mindestlohngesetz an Berufspendlerinnen und Berufspendler, gemeinsam mit Monika Beutel, Vorsitzende des DGB Kreisverbandes Brandenburg an der Havel. Golze sagte: „Wir haben lange für den gesetzlichen Mindestlohn gekämpft. Es ist gut, dass er seit dem 1. Januar 2015 gilt. Davor verdiente knapp jeder dritte Beschäftigte in Brandenburg weniger. Wichtig ist, dass die Beschäftigten sich über die neuen Lohnbedingungen informieren, damit sie tatsächlich verdienen, was ihnen zusteht.“ Die DGB-Pendleraktion fand in Berlin und Brandenburg auf 23 Bahnhöfen statt.

Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro gilt seit dem 1. Januar 2015 grundsätzlich für alle Angestellten. Es gibt aber eine Reihe von Ausnahme- und Übergangsregelungen. So können zum Beispiel Branchen, die einen Branchenmindestlohn tariflich vereinbart haben, die Anpassung an den gesetzlichen Mindestlohn noch bis Ende 2017 schrittweise durchführen. Betroffen davon sind unter anderem Fleischereigewerbe, Friseurhandwerk, Landwirtschaft und Gartenbau sowie die Leiharbeit. Auch für Zeitungszustellerinnen und –zusteller gelten Übergangsregeln bis Ende 2017.

Fragen zum Mindestlohn beantwortet der DGB auch telefonisch: die DGB-Mindestlohn-Hotline ist unter der Telefonnumber 0391 4088003 bis zum 31. März 2015 montags bis freitags von 7 bis 20 sowie samstags von 9 bis 16 Uhr erreichbar. Auch das Bundesarbeitsministerium hat eine Hotline zum Mindestlohn freigeschaltet: sie ist montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr unter der Telefonnumber 030 60280028 erreichbar. Golze sagte: „Ich empfehle allen Beschäftigten, diese Informationsangebote zu nutzen.“

Weitere Informationen zum Mindestlohn gibt es im Internet unter www.der-mindestlohn-gilt.de und www.dgb.de/extra/mindestlohn-dran-bleiben.

Abbinder

Ident-Nr
004/2015
Datum
12.01.2015