Hauptmenü

„Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“

Brandenburg und Thüringen fordern Anrufung des Vermittlungsausschusses

- Erschienen am 11.06.2019 - Presemitteilung 090/2019

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ beschlossen hat, wird sich morgen der Gesundheitsausschuss des Bundesrates mit einem Antrag der Länder Brandenburg und Thüringen befassen, dem Bundesrat zu empfehlen, den Vermittlungsausschusses anzurufen. Dies deshalb, weil aus ihrer Sicht das Gesetz trotz sinnvoller Ansätze der „grundlegenden Überarbeitung“ bedarf.

Brandenburgs Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij erinnerte daran, dass der Bundesrat am 15. März 2019 u. a. die Streichung von § 129 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V gefordert habe. Die vom Bundestag beschlossene Neuregelung trägt diesen Bedenken nur unzureichend Rechnung. Sie ersetzt lediglich die bisherige Preisabstandsgrenze für Apotheken zur Abgabe von preisgünstigen Importarzneimitteln durch eine differenziertere Preisabstandsregelung. Ausgenommen davon sind künftig allein biotechnologisch hergestellte Arzneimittel und Zytostatika, wegen besonderer Anforderungen an Transport und Lagerung. Diese Beschränkung lediglich auf biotechnologisch hergestellte und antineoplastischen Arzneimittel zur parenteralen Anwendung aus der Importförderung stelle allenfalls eine Teillösung dar.

Die in der Vergangenheit aufgetretenen Fälschungsfälle beschränken sich gerade nicht auf die beiden Arzneimittelgruppen für die nun eine Ausnahme von der Importförderklausel angedacht ist. Deshalb sagt Karawanskij: „Die Einführung von Ausnahmen von der Importförderklausel unter Fokussierung auf bestimmte Arzneimittelgruppen ist nicht zielführend. Die Sicherheit der in Deutschland in den Verkehr gebrachten Arzneimittel kann nur durch eine vollständige Streichung der Importförderklausel wirksam gesteigert werden.“