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COVID-19: 48 neue Fälle in Brandenburg

- Erschienen am 11.05.2021 - Pressemitteilung 274/2021

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 48 erhöht. So sind insgesamt 105.120 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 10.05.2021). Die Zahl der Sterbefälle stieg im Vergleich zum Vortag um sieben auf insgesamt 3.640.

Aktueller Hinweis: Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) konnte gestern Abend aus technischen Gründen die von den Gesundheitsämtern gemeldeten SARS-CoV-2-Fälle nicht an das RKI übermitteln. Aus diesem Grund weisen das RKI-Dashboard und das Dashboard des Landes Brandenburg heute Nullmeldungen für alle Brandenburger Landkreise und kreisfreien Städte aus (http://corona.rki.de). Das LAVG hat die gestrigen Fallzahlen heute Morgen an das RKI übermittelt, sodass diese in der morgigen Meldung der Fallzahlen des RKI berücksichtigt sein werden.

Aktuell werden 335 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 107 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 91 beatmet werden.

 

Übersicht: 7-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte

Landkreis / kreisfreie Stadt

 

11.05.*

 

10.05.

Sonntag

09.05.

 

08.05.

 

07.05.

 

06.05.

 

05.05.

 

04.05.

 

03.05.

Sonntag

02.05.

Barnim

78,3*

81,5

83,1

86,9

79,9

82,6

73,4

71,3

69,1

66,4

Brandenburg a. d. H.

45,7*

49,9

61,0

70,7

73,4

87,3

115,0

134,4

133,0

124,7

Cottbus

99,3*

103,3

121,4

139,4

130,4

139,4

139,4

157,5

150,5

160,5

Dahme-Spreewald

74,4*

79,0

73,8

76,1

80,8

80,8

87,8

93,7

100,1

97,8

Elbe-Elster

139,5*

143,4

141,4

141,4

146,3

145,3

151,2

183,6

185,6

194,4

Frankfurt (Oder)

86,6*

93,5

97,0

90,0

102,2

109,1

119,5

129,9

133,3

140,3

Havelland

84,1*

89,0

78,5

90,8

88,3

109,2

117,8

101,2

97,5

105,5

Märkisch-Oderland

58,7*

61,3

68,5

66,9

61,3

66,4

64,9

77,6

79,2

78,2

Oberhavel

51,2*

53,5

62,9

70,0

77,5

88,8

78,4

85,0

88,3

86,4

Oberspreewald-Lausitz

117,0*

122,5

122,5

125,3

150,9

144,5

147,2

159,1

157,3

163,7

Oder-Spree

86,7*

99,0

104,0

104,0

106,3

115,8

102,3

112,4

101,2

103,5

Ostprignitz-Ruppin

38,4*

42,5

44,5

44,5

49,6

42,5

71,8

63,7

63,7

61,7

Potsdam

115,3*

127,5

122,6

116,5

122,6

118,1

117,0

114,2

113,7

118,7

Potsdam-Mittelmark

61,0*

64,6

61,4

63,7

68,3

72,5

78,5

79,4

91,9

91,0

Prignitz

95,9*

97,2

97,2

95,9

106,4

97,2

115,5

91,9

94,5

94,5

Spree-Neiße

125,7*

125,7

124,9

124,0

147,7

144,2

146,9

157,4

163,6

166,2

Teltow-Fläming

81,8*

86,5

86,5

88,2

69,4

77,6

88,8

85,3

84,1

92,4

Uckermark

105,1*

110,1

105,9

109,3

103,4

110,1

117,7

100,0

99,2

112,7

Brandenburg gesamt

83,2*

88,1

89,1

91,8

93,9

98,3

101,5

104,5

105,2

107,7

 

*Aktueller Hinweis: Da das LAVG gestern Abend (10.05.2021) keine Corona-Fallzahlen an das RKI übermittelt hat, weist das RKI-Dashboard für das Land Brandenburg heute leicht unterschätzte 7-Tage-Inzidenzen aus. Für die Maßnahmen des §28b Infektionsschutzgesetz sind die RKI-Zahlen entscheidend. Da für das Überschreiten bzw. Unterschreiten der Schwellenwerte aber mehrere aufeinander folgende Tage betrachtet werden, hat das für die Maßnahmen in den Landkreisen und kreisfreien Städten keine Auswirkung.

7-Tage-Inzidenz ≤ 100

Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz (https://www.rki.de/inzidenzen) an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 100/150/165, gelten dort ab dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen des § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen des § 28b IfSG an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100/150/165, so treten an dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen des § 28b IfSG außer Kraft.

7-Tage-Inzidenz > 100 und ≤ 150

7-Tage-Inzidenz > 150 und ≤ 165

7-Tage-Inzidenz > 165 und ≤ 200

7-Tage-Inzidenz ≥ 200

Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen

Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.

Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.

Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.

Die Zahl der aktiv Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.