Hauptmenü

Gesundheitsministerin Golze: „Jeder sollte sich mit dem Thema Organspende auseinandersetzen“

- Erschienen am 10.11.2015 - Pressemitteilung 168/2015

Viele Krankenkassen schicken in diesen Wochen ihren Mitgliedern mit einem Brief Informationen zur Organ- und Gewebespende sowie einen Organspendeausweis zu. Brandenburgs Gesundheitsministerin Diana Golze sagte dazu heute in Potsdam: „Mit dem Thema Organspende sollte sich jeder in Ruhe auseinandersetzen und darüber auch mit seiner Familie sprechen. Die Briefe der Krankenkassen sind dafür eine guter Anlass. Wir brauchen diese ergebnisoffene Aufklärung der Bevölkerung, um die Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende zu fördern. Eine Organspende kann Leben retten. Auch in Brandenburg gibt es viele Patientinnen und Patienten, die wegen des Mangels an Spenderorganen auf eine notwendige Transplantation warten müssen.“

In Deutschland werden nach wie vor nicht genügend Organe gespendet. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation warten derzeit mehr als 10.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Im letzten Jahr gab es bundesweit 864 Organspender, über 3.000 Menschen erhielten ein neues Organ. Im Durchschnitt sterben in Deutschland jeden Tag drei Patienten, weil für sie nicht rechtzeitig ein passendes Organ gefunden wurde. Nur wenn der irreversible Hirnfunktionsausfall („Hirntod“) des Verstorbenen nachweislich festgestellt wurde und eine Zustimmung vorliegt, ist das Spenden von Organen und oder Gewebe möglich. Ein einzelner Organspender kann bis zu sieben schwerkranken Menschen helfen.

Golze betonte: „Man sollte die Entscheidung über eine lebensrettende Organspende nicht den Angehörigen in einer ohnehin schon schwierigen Situation überlassen, sondern zu Lebzeiten diese persönliche Entscheidung selbst treffen und das Ergebnis am besten in einem Organspendeausweis dokumentieren.“

Seit 2013 müssen die Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungsunternehmen alle zwei Jahre ihre Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, über das Thema Organ- und Gewebespende informieren. Dabei sollen sie insbesondere Aufklärungsmaterial zur Organ- und Gewebespende sowie Organspendeausweise zur Verfügung stellen. Grundlage ist das Transplantationsgesetz (§ 2 Aufklärung der Bevölkerung), dass seit dem 1. November 2012 gilt.

Informationen der Deutschen Stiftung Organtransplantation unter www.dso.de.

Abbinder

Ident-Nr
168/2015
Datum
10.11.2015
Rubrik
Gesundheit