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Neuer Bescheid an Lunapharm: Herstellen von Arzneimitteln für weitere drei Monate untersagt

- Erschienen am 10.09.2018 - Presemitteilung 138/2018

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) hat mit Datum 7. September 2018 einen neuen Bescheid zum Ruhen der Herstellungserlaubnis an die Lunapharm Deutschland GmbH erlassen. Das teilte das Gesundheitsministerium heute mit. Damit wird dem Unternehmen mit Sitz in Blankenfelde-Mahlow das Herstellen von Arzneimitteln für weitere drei Monate (bis zum 7. Dezember 2018) untersagt. Der Bescheid vom 6. August 2018 zum Ruhen der Herstellungserlaubnis galt zunächst für einen Monat (bis zum 6. September 2018), und wurde mit dem neuen Bescheid verlängert. Die Anordnung des Ruhens der Großhandelserlaubnis vom 6. August 2018 gilt davon unberührt nach wie vor für sechs Monate (bis zum 6. Februar 2019).