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Bundesrat: Gesundheitsministerin Golze fordert mehr Pflegepersonal und eine bessere Finanzierung der Krankenhäuser

- Erschienen am 10.07.2015 - Presemitteilung 103/2015

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung eine Reihe von Verbesserungen gefordert, die eine qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung in allen Ländern und Regionen sicherstellen sollen. So soll auf Antrag Brandenburgs und anderer Länder das Pflegestellenförderprogramm von derzeit 660 Millionen Euro bundesweit verdoppelt werden. Gesundheitsministerin Diana Golze: „Zur Stärkung der unmittelbaren pflegerischen Patientenversorgung soll es ein Pflegestellenförderprogramm des Bundes für die Jahre 2016-18 in Höhe von 660 Mio. Euro geben. Damit können voraussichtlich über 6.350 neue Stellen bundesweit geschaffen werden, die ausschließlich der Pflege am Bett zugutekommen. Das ist aber noch nicht ausreichend. Wir möchten, dass diese Summe verdoppelt wird.“

Eine Mehrheit fand auch die Forderung Brandenburgs und anderer Länder, die notwendigen Personalkostensteigerungen auszugleichen und nachhaltig abzusichern. Auch der Bundesratsantrag, die Finanzierung der Betriebskosten der Krankenhäuser nicht durch eine Reihe von Abschlägen zu kürzen, wurde von Brandenburg gestellt.

Diana Golze: „Ich habe mich ausdrücklich dafür stark gemacht, dass die vom Bund derzeit vorbereitete Krankenhausreform einen Struktur- und Investitionsfonds enthält, der durch Bundes-, Krankenkassen- und Landesmittel gespeist wird. Mit diesem zusätzlichen Geld soll es gelingen, die Krankenhäuser auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten und sie „fit“ zu machen. Allerdings wird voraussichtlich zur Bedingung, dass die Länder das zu 50% kofinanzieren. Ich begrüße es sehr, dass Brandenburg in den nächsten Jahren mit den heutigen Beschlüssen der Länderkammer Zugang zu rund 30 Millionen Euro Strukturfonds-Mitteln erhält. Nun liegt es am Bund, die Vorschläge der Länderkammer zu akzeptieren. Aber wir brauchen auch Strategien, die über kurzfristige Ansätze hinausgehen. So ist aktuell insbesondere die Finanzierung der ambulanten Notfall-Leistungen der Krankenhäuser noch völlig unzureichend geregelt. Auch bei der Personalkostenfinanzierung hätten wir uns einen größeren Wurf gewünscht. Aber die Beschlüsse der Länderkammer gehen insgesamt in die richtige Richtung.“

Der Gesetzentwurf zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz) setzt die von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeiteten Eckpunkte zur Krankenhausreform um. Vor dem Hintergrund der demografischen und regionalen Veränderungen und des medizinisch-technischen Fortschritts soll der Gesetzentwurf insbesondere dazu dienen, die Krankenhausversorgung zukunftsfähig zu gestalten und notwendige Umstrukturierungsprozesse zu unterstützen.

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Ident-Nr
103/2015
Datum
10.07.2015
Rubrik
Gesundheit