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Programm für Aufbauförderung wird geschlossen: Große Nachfrage nach Gründungszuschuss

- Erschienen am 10.04.2014 - Pressemitteilung 035/2014

Das Förderprogramm des Arbeitsministeriums für die Aufbauförderung wird geschlossen. Weitere Anträge können nicht mehr angenommen werden. Das gab heute Arbeitsminister Günter Baaske bekannt. Mit dem Programm werden der Lebensunterhalt und die soziale Absicherung von Existenzgründern aus der Arbeitslosigkeit unterstützt.

Da die schwarz-gelbe Bundesregierung den Gründungszuschuss 2012 radikal um etwa 90 Prozent gekürzt hatte, stellte Baaske im vergangenen November das Landesprogramm für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit auf.

Baaske: „Ich freue mich, dass das Programm so erfolgreich ist. Eine Fortführung der Landesförderung ist jedoch leider nicht möglich. Der Bedarf ist aber sehr groß. Deshalb ist es notwendig, dass die Arbeitsagenturen die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit wieder stärker unterstützen und der Bund dafür wieder mehr Mittel zur Verfügung stellt.“

Seit dem Start des Programms „Aufbauförderung“ im vergangenen November wurden schon mehr als 750 Anträge gestellt. Um sie zu finanzieren, wurden die ursprünglich geplanten 5,3 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds auf bereits 7 Millionen Euro erhöht. Die Gründerinnen und Gründer erhalten eine Förderung von jeweils 725 Euro monatlich für bis zu zwölf Monate.

Baaske: „Der Gründungszuschuss ist ein äußerst nachhaltiges Instrument der Arbeitsmarktpolitik. Studien belegen, dass über 80 Prozent der geförderten Unternehmen auch eineinhalb Jahre nach der Gründung noch am Markt existieren. Und Unternehmensgründungen sind Jobmotoren. Sie schaffen viele neue Arbeitsplätze. Hier zahlt sich eine Förderung am Ende also doppelt aus.“

Zum Hintergrund: Mit dem Gründungszuschuss des Bundes werden seit 2006 Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit gefördert. Bis Ende 2011 bestand ein Rechtsanspruch auf die Förderung – das wurde von der damaligen CDU/CSU/FDP-Bundesregierung gestrichen. Außerdem wurde der bei der Gründung erforderliche Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von 90 auf 150 Tage erhöht, so dass den Existenzgründenden weniger Zeit für die Planung bleibt. Bereits nach wenigen Wochen in der Arbeitslosigkeit muss die Förderung beantragt werden. In der Konsequenz bewilligen die Arbeitsagenturen seit 2012 deutlich weniger Gründungszuschüsse: Von 2007 bis 2011 waren es Brandenburg noch 22.555 Gründungszuschüsse, durchschnittlich 4.511 pro Jahr. 2012 erhielten nur noch 435 und 2013 nur noch 523 Personen diese Förderung.

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Ident-Nr
035/2014
Datum
10.04.2014