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COVID-19: 643 neue Fälle in Brandenburg

- Erschienen am 09.11.2021 - Presemitteilung 621/2021

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 643 erhöht. So sind insgesamt 131.801 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 09.11.2021, 00:00 Uhr, Quellen: http://corona.rki.de). In Brandenburg sind ungefähr 117.900 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der Infizierten und Erkrankten aktuell bei geschätzt rund 10.000 (Vorwoche: rund 5.700).

Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und Auslastung Intensivbetten: Aktuell werden 309 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 53 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 45 beatmet werden (Stand 08.11.2021, Quelle: IVENA). Die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz beträgt 3,00 (Anzahl der Patientinnen und Patienten, die mit einer COVID-19-Erkrankung stationär behandelt werden, innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner). Landesweit sind 5,1 Prozent der verfügbaren Intensivbetten in Krankenhäusern mit COVID-19-Patienten belegt.

Sieben-Tage-Inzidenz: Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 245,0 (Vorwoche: 126,3 Sieben-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte: siehe Tabellen auf Seite 2).

COVID-19-Impfungen: In Brandenburg sind 1.598.608 Menschen mindestens einmal geimpft (Impfquote mindestens einmal geimpft: 63,2 Prozent), 1.543.062 Menschen sind vollständig geimpft (Impfquote vollständig geimpft: 61,0 Prozent). Seit Beginn der Impfkampagne wurden in Brandenburg insgesamt 3.097.616 COVID-19-Impfungen verabreicht. Das sind 4.590 Impfungen mehr als am Vortag gemeldet und 35.331 mehr im Vergleich zur Vorwoche. Darüber hinaus haben in Brandenburg bislang insgesamt 59.842 Personen eine Auffrischungsimpfung erhalten (Stand: 08.11.2021, Quelle: RKI: Digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung).

Reproduktionszahl: Die Ansteckungsrate (Reproduktionszahl) mit dem Coronavirus liegt in Brandenburg bei 1,29 (Sieben-Tage-R-Wert, Stand: 08.11.2021). Sie bezeichnet die Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person angesteckt wird. Wenn der R-Wert um 1 schwankt, stagniert das Infektionsgeschehen. Steigt der R-Wert dauerhaft über 1, nehmen auch die Fallzahlen zu.

Übersichtstabelle Fallzahlen von COVID-19 in Brandenburg

Landkreis / kreisfreie Stadt

Bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle

ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020

Stand: 09.11., 00:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner

7-Tage-Fallzahl Summe der Infektionen in letzten 7 Tagen nach Meldedatum

Sterbefälle

Wohnortprinzip

kumuliert ab 10. KW 2020

(24-h-Vergleich)

Barnim

+97

7.634

190,6

357

253 (+4)

Brandenburg a. d. H.

+19

2.820

116,6

84

94 (+1)

Cottbus/Chóśebuz

+5

7.278

250,3

247

211 (+1)

Dahme-Spreewald

+80

8.545

259,6

450

259 (+0)

Elbe-Elster

+19

8.540

612,4

619

252 (+0)

Frankfurt (Oder)

+3

2.663

278,9

159

113 (+0)

Havelland

+14

7.730

166,4

274

189 (+0)

Märkisch-Oderland

+60

8.562

202,3

399

286 (+0)

Oberhavel

+39

10.334

173,6

372

317 (+0)

Oberspreewald-Lausitz

+19

8.359

379,2

411

264 (+0)

Oder-Spree

+27

9.856

261,6

469

321 (+0)

Ostprignitz-Ruppin

+4

4.874

258,1

255

156 (+0)

Potsdam

+71

8.964

209,8

382

248 (+0)

Potsdam-Mittelmark

+82

9.693

223,4

487

219 (+0)

Prignitz

+4

3.838

161,6

123

165 (+0)

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+7

9.003

352,2

398

226 (+1)

Teltow-Fläming

+22

8.472

247,7

425

214 (+1)

Uckermark

+71

4.636

244,4

289

168 (+0)

Brandenburg gesamt

+643

131.801

245,0

6.200

3.955 (+8)

 

Übersicht: 7-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte

Landkreis / kreisfreie Stadt

 

09.11.

 

08.11.

Sonntag

07.11.

 

06.11.

 

05.11.

 

04.11.

 

03.11.

 

02.11.

 

01.11.

 Sonntag

31.10.

Barnim

190,6

143,1

151,6

175,6

163,9

132,9

134,0

128,1

102,0

105,7

Brandenburg a. d. H.

116,6

102,7

102,7

102,7

91,6

91,6

75,0

72,2

79,1

79,1

Cottbus

250,3

246,2

237,1

233,0

222,9

205,7

181,4

173,3

174,3

172,3

Dahme-Spreewald

259,6

231,9

203,7

184,6

135,0

115,4

110,2

120,0

118,3

108,5

Elbe-Elster

612,4

609,4

615,3

539,2

476,8

374,9

291,8

220,6

210,7

204,8

Frankfurt (Oder)

278,9

282,4

289,4

263,1

212,2

173,6

126,3

101,7

94,7

85,9

Havelland

166,4

177,3

168,8

144,5

142,1

134,8

119,6

104,4

120,8

118,4

Märkisch-Oderland

202,3

198,3

194,2

186,6

180,0

157,2

133,4

123,2

127,3

123,2

Oberhavel

173,6

166,6

185,3

158,7

134,0

119,0

114,4

114,8

122,8

99,4

Oberspreewald-Lausitz

379,2

373,6

372,7

315,5

230,6

197,4

191,9

161,4

181,7

182,7

Oder-Spree

261,6

247,1

198,0

182,4

117,7

146,1

132,2

128,9

133,9

119,9

Ostprignitz-Ruppin

258,1

255,0

230,8

219,6

170,0

156,9

125,5

114,4

115,4

112,3

Potsdam

209,8

189,4

189,4

168,6

146,1

136,2

133,4

126,3

123,0

123,0

Potsdam-Mittelmark

223,4

209,2

208,3

187,7

169,8

153,7

83,5

117,9

132,1

128,5

Prignitz

161,6

163,0

163,0

165,6

149,8

130,1

109,1

69,6

67,0

67,0

Spree-Neiße

352,2

375,2

364,6

333,6

256,6

229,2

177,9

168,1

166,4

161,0

Teltow-Fläming

247,7

240,2

233,7

225,6

208,7

179,0

148,1

138,7

141,1

127,1

Uckermark

244,4

185,2

197,9

206,3

181,0

142,1

97,3

82,0

83,7

71,0

Brandenburg gesamt

245,0

232,5

227,1

210,6

179,6

159,2

134,1

126,3

128,3

121,8

 

Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen

Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden nach Feststellung dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen.  Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.

Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.

Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Aus diesem Grunde wird die Anzahl der Genesenen vom RKI in 100er Schritten gerundet.

Die Zahl der aktuell Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle. Da es sich bei der Anzahl der Genesenen um einen Schätzwert handelt, wird die Zahl der aktuell Erkrankten vom RKI in 100er Schritten gerundet.