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Hilfen für Opfer von Leid und Unrecht werden verlängert

Anmeldungen bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe noch bis zum 30. Juni 2021 möglich – Bislang rund 10,7 Millionen Euro an Betroffene aus Brandenburg ausgezahlt

- Erschienen am 09.11.2020 - Presemitteilung 568/2020

Menschen, die als Minderjährige in der Bundesrepublik bis 1975 und in der DDR bis 1990 in stationären Einrichtungen der Psychiatrie oder Behindertenhilfe Leid und Unrecht erfuhren, haben ein halbes Jahr mehr Zeit, sich bei der „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ anzumelden. Die neue Anmeldefrist für die Bewilligung von Hilfen ist auf den 30. Juni 2021 festgesetzt. Gestellte Anträge werden bis zum 31. Dezember 2022 bearbeitet. Damit stehen die Anlauf- und Beratungsstellen der Stiftung Anerkennung und Hilfe deutlich länger als ursprünglich geplant für die Beratung der Betroffenen zur Verfügung. Bund, Länder und Kirchen als Errichter der Stiftung haben sich in einer gemeinsamen Sitzung auf diese Verlängerung verständigt.

„Nach der Kindheit würde ich mich nie wieder zurücksehnen, was ich da alles durchgemacht habe“, sagte unlängst ein Betroffener in einem persönlichen Beratungsgespräch. Eine leichte Intelligenzminderung reichte damals als Grund, ihn als Kind acht Jahre in der Psychiatrie unterzubringen. Dort wurde er geschlagen, isoliert und mit Medikamenten ruhiggestellt. In der Folge entwickelte er schwere Erkrankungen. Sowohl das damalige Erziehungsverständnis, das Bild von beeinträchtigten Menschen als auch schlechte materielle Rahmenbedingungen führten zu belastenden oder schädigenden Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche, die Förderung und Zuwendung brauchten.

Schläge, Freiheitsberaubungen, verbale Demütigungen sind einige der vielen Formen von Leid und Unrecht, die Kinder damals in stationären Einrichtungen erlitten. Bei vielen wurde die Entwicklung nachhaltig beeinträchtigt, Förderung verweigert, Chancen nicht gewährt. So sind viele von ihnen heute noch abhängig vom Hilfesystem oder können nicht selbständig leben.

Sozialministerin Ursula Nonnemacher: „Unser Ziel ist es, möglichst viele Betroffene zu erreichen. Aufgrund von Einschränkungen oder Belastungen haben viele von ihnen kaum Zugang zu den üblichen Informationswegen und wissen daher teilweise noch nichts von dem befristeten Hilfesystem. Durch die Corona-Pandemie sind die Anmeldezahlen zurückgegangen. Es ist gut, dass Betroffene mehr Zeit haben, sich bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe zu melden.“

Anmelden können sich Betroffene bei der Anlauf- und Beratungsstelle in Potsdam, die sich in Trägerschaft der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur befindet.

Die Aufarbeitungsbeauftragte Dr. Maria Nooke unterstreicht: „Bereits 2.043 Menschen haben sich an uns gewendet, mit 1.300 Personen wurde ein Beratungsgespräch geführt, 1.030 Anspruchsberechtigte erhielten eine Geldpauschale. Insgesamt bekamen Betroffene aus dem Land Brandenburg bisher 10.723.250 Euro an Unterstützungsleistungen. Damit möglichst viele von den Hilfen erfahren, bitte ich Institutionen, Verbände und Medien überall im Land, über die Stiftung Anerkennung und Hilfe zu informieren.“

Betroffene erhalten nach der Glaubhaftmachung von Leid und Unrecht und deren Folgen eine einmalige Geldpauschale in Höhe von 9.000 Euro. Mussten sie im Alter zwischen 14 und 18 Jahren in der Psychiatrie oder Behinderteneinrichtung arbeiten, können einmalig bis zu 5.000 Euro gezahlt werden, wenn diese Tätigkeit nicht bei der Rente berücksichtigt wird.

Um Ansprüche geltend zu machen, sind Betroffene oder deren rechtliche Betreuerinnen und Betreuer aufgerufen, sich spätestens bis zum 30. Juni 2021 bei der zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle schriftlich anzumelden.

Erreichbarkeit der Anlauf- und Beratungsstelle für das Land Brandenburg:

Dienstag, Donnerstag, Freitag      9 bis 13 Uhr
Donnerstag     14 bis 17 Uhr
Adresse:           Friedrich-Engels-Str. 92 / Am Stellwerk 1, 14473 Potsdam
Telefon:            0331 237 292 60
Fax:                   0331 237 292 66
E-Mail:              anerkennung.hilfe@lakd.brandenburg.de
Internet:           www.aufarbeitung.brandenburg.de
                          www.stiftung-anerkennung-hilfe.de

Die gemeinnützige Stiftung wird gemeinsam vom Bund, von den Ländern sowie von den evangelischen und katholischen Kirchen getragen und besteht für den Zeitraum 2017 bis 2023.