Hauptmenü

Gesundheitsministerium stellt Landkreisen und kreisfreien Städten eine erste Auswertung regionaler Impf-Daten zur Verfügung

- Erschienen am 09.09.2021 - Pressemitteilung 501/2021
Grafik Erste Auswertung regionaler Impf-Daten

Das Brandenburger Gesundheitsministerium hat den Landkreisen und kreisfreien Städten jetzt zum ersten Mal Daten zum regionalen Impfgeschehen nach Altersgruppen zur Verfügung gestellt. Dafür wurden Daten zu den durchgeführten COVID-19-Impfungen aus drei verschiedenen Quellen analysiert und zu einer Auswertung zusammengefasst. Bei der Darstellung handelt es sich um Näherungsrechnungen. Es ist geplant, diese Auswertung regelmäßig zu aktualisieren. Das Robert Koch-Institut (RKI), das sämtliche Meldungen zu allen in Deutschland durchgeführten Corona-Schutzimpfungen zentral erhält, hat bislang noch keine Darstellung von Impfquoten nach Landkreisen veröffentlicht.

Datenquellen: Für die Auswertung wurden Daten der Impfzentren und mobilen Impfteams aus dem Dokumentationssoftware esQlab bereitgestellt, für die Arztpraxen standen bis zum 30. Juni 2021 vorläufige Abrechnungsdaten zur Verfügung. Diese Datenquellen ermöglichen eine Zuordnung zur Wohnortpostleitzahl der geimpften Personen. Impfungen, die seit dem 1. Juli 2021 in Arztpraxen durchgeführt wurden, sind noch nicht abgerechnet, weshalb hierfür auf die Daten der KBV-Impfdokumentation zurückgegriffen wurde. Dies gilt für rund 370.000 der rund 1,3 Millionen Impfungen in Arztpraxen. Da diese Daten keine Angaben über den Wohnort der geimpften Personen enthalten, wurden diese Impfungen hilfsweise der Postleitzahl der Arztpraxis zugeordnet. Die Krankenhäuser sowie die Betriebsmediziner/innen übermitteln Impfdaten über das Erhebungssystem zum digitalen Impfquotenmonitoring (DIM). Auch für die rund 249.000 Impfungen in Krankenhäusern gilt, dass diese nicht dem Wohnort der geimpften Personen zugeordnet werden können, und deshalb hier die Daten hilfsweise der Postleitzahl des Krankenhausstandortes zugeordnet wurden. Es ist deshalb anzunehmen, dass es hierdurch eine Verschiebung zu Gunsten der kreisfreien Städte gibt, da die dortigen Krankenhäuser und Arztpraxen auch Patientinnen und Patienten aus der näheren Umgebung versorgen. Diese Unschärfe muss beim Vergleich der Impfquoten der Landkreise und kreisfreien Städte beachtet werden.

Insgesamt konnten rund 77 Prozent der Impfungen der Postleitzahl des Wohnortes zugewiesen werden, nur in circa 22 Prozent der Fälle musste die Impfung dem Standort des Impfortes zugeordnet werden. Impfungen durch Betriebsärzte/innen konnten keinem Standort zugewiesen werden, was angesichts des sehr geringen Anteils von unter einem Prozent an der Gesamtzahl der Impfungen statistisch zu vernachlässigen ist.

Die Gesamtzahl der ausgewerteten Impfungen lag bei rund 2,8 Millionen. Aus der Analyse mussten 135.000 Impfungen entfernt werden, weil die geimpften Personen außerhalb Brandenburgs wohnen. Weitere 25.000 Impfungen konnten bei der Auswertung der Daten nicht zugeordnet werden.

Gleichzeitig liegen dem Impfstab des Landes Brandenburg keine Daten darüber vor, wie viele Einwohner aus Brandenburg in anderen Bundesländern geimpft wurden. Die Impfquoten des Landes Brandenburg werden somit wahrscheinlich systematisch zu niedrig ausgewiesen.

In Brandenburg haben seit Beginn der Impfkampagne 1.513.810 Menschen eine Erstimpfung erhalten. 1.415.485 Menschen sind vollständig geimpft (das entspricht 59,8 Prozent und 55,9 Prozent der Bevölkerung). Insgesamt wurden 2.840.226 Impfungen verabreicht (Stand 08.09.2021, Quelle: RKI: Digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung). Darüber hinaus wurden in Brandenburg bislang insgesamt 1.751 Auffrischungsimpfungen verabreicht (Stand: 09.09.2021, Quelle: Impfstab).

Hintergrund

Seit dem 27. Dezember 2020 wird in Deutschland in allen Bundesländern gegen COVID-19 geimpft und werden tagesaktuelle Daten zum Impfen von allen impfenden Einheiten bezogen. Die Meldung aller durchgeführten COVID-19-Impfungen an das Robert Koch-Institut (RKI) ist in Paragraph 4 der Coronavirus-Impfverordnung für alle Leistungserbringer vorgeschrieben.

Die Datenübermittlung erfolgt auf unterschiedlichen Wegen: Die Impfzentren und mobilen Impfteams der Länder, die Krankenhäuser sowie die Betriebsmediziner/innen übermitteln pseudonymisierte individuelle Impfdaten über das vom RKI in Zusammenarbeit mit der Bundesdruckerei bereitgestellte Erhebungssystem zum digitalen Impfquotenmonitoring (DIM). Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat ein Meldeportal für alle Vertragsärzte/innen und die Privatärztlichen Abrechnungsstellen (PVS) ein Portal für alle Privatärzte/innen zur Verfügung gestellt, von denen jeweils aggregierte Daten täglich an das RKI gelangen. Während die Impfzentren, mobilen Teams und Krankenhäuser von Beginn an am Impfgeschehen beteiligt waren, impfen die Vertragsärzte/innen seit dem 6. April 2021 und die Betriebs- und Privatärzte/innen seit dem 7. Juni 2021.

Das RKI wertet alle Impfdaten aus, die ihm gemäß der Impfverordnung übermittelt werden. In dem Wöchentlichen Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 vom 2. September 2021 wird dazu erklärt: „Da ein großer Teil der täglichen Impfungen nun in den Hausarztpraxen erfolgt und die Daten aus den Hausarztpraxen nur Angaben zum Impfstoff, zur Impfstoffdosis und lediglich eine Alterseinteilung <18 Jahre, 18-59 Jahre und 60+ Jahre (jedoch ohne Impfstoffbezug) enthalten, kann über das Impfgeschehen nur zuverlässig in diesen Aggregationsstufen berichtet werden. Der Impffortschritt in den einzelnen Altersgruppen ist damit nicht genau abbildbar und auch eine Darstellung von Impfquoten nach Landkreisen ist mit den verfügbaren Daten nicht möglich.