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Anmeldefrist für Opfer von Leid und Unrecht endet in vier Wochen

Anmeldungen bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe noch bis 30. Juni 2021 – Bislang knapp 15 Millionen Euro an Betroffene aus Brandenburg ausgezahlt

- Erschienen am 09.06.2021 - Pressemitteilung 326/2021

Menschen, die als Minderjährige in der Bundesrepublik bis 1975 und in der DDR bis 1990 in stationären Einrichtungen der Psychiatrie oder Behindertenhilfe Leid und Unrecht erfuhren, können sich noch bis zum 30. Juni bei der „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ melden, um eine Unterstützung von 9.000 Euro zu erhalten. Dann endet die verlängerte Frist, auf die sich Bund, Länder und Kirchen als Errichter der Stiftung vergangenen Herbst verständigt hatten.

Schläge, Freiheitsberaubungen, verbale Demütigungen sind einige der vielen Formen von Leid und Unrecht, die Kinder in stationären Einrichtungen erlitten. Bei vielen wurde die Entwicklung nachhaltig beeinträchtigt, Förderung verweigert, Chancen nicht gewährt. So sind viele von ihnen heute noch abhängig vom Hilfesystem oder können nicht selbständig leben.

Sozialministerin Ursula Nonnemacher: „Nach wie vor ist unser Ziel, möglichst viele Betroffene zu erreichen, die ich hiermit aufrufen möchte: machen Sie von Ihrem Recht auf Unterstützung Gebrauch. Gleichzeitig bitte ich um Mithilfe in der Bevölkerung und Weitergabe dieser Information, denn wir wissen, dass viele Betroffene Aufgrund von Einschränkungen oder Belastungen kaum Zugang zu den üblichen Informationswegen haben.“

Dr. Maria Nooke, Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, sagt angesichts des bevorstehenden Endes der Anmeldefrist: „Gut 2.300 Menschen aus Brandenburg haben sich bisher insgesamt angemeldet. Ich hoffe, dass noch viele Betroffene einen Antrag auf Unterstützung stellen und die Möglichkeit nutzen, ihre gegenwärtige Lebenssituation zu verbessern. Um der Öffentlichkeit darzustellen, welche Belastungen eine Kindheit oder Jugend in stationärer Unterbringung bedeuten konnte, haben wir zusammen mit der Lebenshilfe Landesverband Brandenburg e.V. den Film „Trotzdem ICH“ produziert. Der neue Podcast der LAkD „Leid und Unrecht anerkennen“ stellt ebenfalls Lebensgeschichten vor und zeigt die sensible Arbeit der Beraterinnen und Berater.“

Bisher wurden für Betroffene aus dem Land Brandenburg knapp 15 Millionen Euro Hilfen ausgezahlt.

Anmelden können sich Betroffene bei der Anlauf- und Beratungsstelle in Potsdam, die sich in Trägerschaft der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur befindet.

Betroffene erhalten nach der Glaubhaftmachung von Leid und Unrecht und deren Folgen eine einmalige Geldpauschale in Höhe von 9.000 Euro. Mussten sie im Alter zwischen 14 und 18 Jahren in der Psychiatrie oder Behinderteneinrichtung arbeiten, können einmalig bis zu 5.000 Euro gezahlt werden, wenn diese Tätigkeit nicht bei der Rente berücksichtigt wird.

Internet

www.aufarbeitung.brandenburg.de
www.stiftung-anerkennung-hilfe.de