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COVID-19: 257 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten im Land bei 6.000

- Erschienen am 09.05.2021 - Presemitteilung 271/2021

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 257 erhöht. So sind insgesamt 104.930 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 09.05.2021, 00:00 Uhr, Quelle: http://corona.rki.de). In Brandenburg sind ungefähr 95.300 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten bei geschätzt 6.000.

Landkreis / kreisfreie Stadt

Neue bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle

ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020

Stand: 09.05., 00:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner

7-Tage-Fallzahl Summe der Infektionen in letzten 7 Tagen nach Meldedatum

Sterbefälle

Wohnortprinzip

kumuliert ab 10. KW 2020

(24-h-Vergleich)

Barnim

+6

5863

83,1

154

218 (+0)

Brandenburg a. d. H.

+3

2210

61,0

44

80 (+0)

Cottbus/Chóśebuz

+14

5758

121,4

121

199 (+0)

Dahme-Spreewald

+3

6836

73,8

126

242 (+0)

Elbe-Elster

+26

6891

141,4

144

233 (+0)

Frankfurt (Oder)

+15

2157

97,0

56

104 (+0)

Havelland

+30

5995

78,5

128

176 (+0)

Märkisch-Oderland

+8

6718

68,5

134

266 (+0)

Oberhavel

+6

8056

62,9

134

259 (+0)

Oberspreewald-Lausitz

+27

7185

122,5

134

264 (+1)

Oder-Spree

+18

7945

104,0

186

300 (+1)

Ostprignitz-Ruppin

+6

4072

44,5

44

151 (+0)

Potsdam

+37

6762

122,6

221

238 (+0)

Potsdam-Mittelmark

+7

7629

61,4

133

195 (+0)

Prignitz

+3

3158

97,2

74

161 (+1)

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+26

7372

124,9

142

187 (+0)

Teltow-Fläming

+20

6584

86,5

147

200 (+1)

Uckermark

+2

3739

105,9

126

157 (+0)

Brandenburg gesamt

+257

104.930

89,1

2248

3.630 (+4)

Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.

Übersicht: 7-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte

Landkreis / kreisfreie Stadt

 

09.05.

 

08.05.

 

07.05.

 

06.05.

 

05.05.

 

04.05.

 

03.05.

Sonntag

02.05.

Feiertag

01.05.

 

30.04.

Barnim

83,1

86,9

79,9

82,6

73,4

71,3

69,1

66,4

79,4

76,1

Brandenburg a. d. H.

61,0

70,7

73,4

87,3

115,0

134,4

133,0

124,7

130,2

120,5

Cottbus

121,4

139,4

130,4

139,4

139,4

157,5

150,5

160,5

148,5

157,5

Dahme-Spreewald

73,8

76,1

80,8

80,8

87,8

93,7

100,1

97,8

99,5

113,0

Elbe-Elster

141,4

141,4

146,3

145,3

151,2

183,6

185,6

194,4

192,5

192,5

Frankfurt (Oder)

97,0

90,0

102,2

109,1

119,5

129,9

133,3

140,3

152,4

162,8

Havelland

78,5

90,8

88,3

109,2

117,8

101,2

97,5

105,5

81,6

101,8

Märkisch-Oderland

68,5

66,9

61,3

66,4

64,9

77,6

79,2

78,2

87,9

94,5

Oberhavel

62,9

70,0

77,5

88,8

78,4

85,0

88,3

86,4

89,2

87,8

Oberspreewald-Lausitz

122,5

125,3

150,9

144,5

147,2

159,1

157,3

163,7

162,7

145,4

Oder-Spree

104,0

104,0

106,3

115,8

102,3

112,4

101,2

103,5

116,3

116,9

Ostprignitz-Ruppin

44,5

44,5

49,6

42,5

71,8

63,7

63,7

61,7

72,8

82,9

Potsdam

122,6

116,5

122,6

118,1

117,0

114,2

113,7

118,7

123,1

123,7

Potsdam-Mittelmark

61,4

63,7

68,3

72,5

78,5

79,4

91,9

91,0

91,9

93,3

Prignitz

97,2

95,9

106,4

97,2

115,5

91,9

94,5

94,5

106,4

105,0

Spree-Neiße

124,9

124,0

147,7

144,2

146,9

157,4

163,6

166,2

156,5

164,4

Teltow-Fläming

86,5

88,2

69,4

77,6

88,8

85,3

84,1

92,4

87,1

102,4

Uckermark

105,9

109,3

103,4

110,1

117,7

100,0

99,2

112,7

120,2

126,1

Brandenburg gesamt

89,1

91,8

93,9

98,3

101,5

104,5

105,2

107,7

109,7

113,9

7-Tage-Inzidenz ≤ 100

Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz (https://www.rki.de/inzidenzen) an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 100/150/165, gelten dort ab dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen des § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen des § 28b IfSG an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100/150/165, so treten an dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen des § 28b IfSG außer Kraft.

7-Tage-Inzidenz > 100 und ≤ 150

7-Tage-Inzidenz > 150 und ≤ 165

7-Tage-Inzidenz > 165 und ≤ 200

7-Tage-Inzidenz ≥ 200

Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen

Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.

Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.

Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.

Die Zahl der aktiv Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.