Hauptmenü

Nonnemacher zu 10 Jahren Istanbul-Konvention: „Wichtiger Kompass im Kampf gegen Gewalt und Diskriminierung“

- Erschienen am 09.05.2021 - Pressemitteilung 270/2021

Vor zehn Jahren, am 11. Mai 2011, hat der Europarat die Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt - kurz Istanbul-Konvention - verabschiedet. Es ist das erste internationale Abkommen, das einen umfassenden rechtlichen Rahmen zum Schutz von Frauen vor körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt schafft. Frauenministerin Ursula Nonnemacher: „Für Brandenburg ist die Konvention ein unabdingbarer Kompass im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt und Diskriminierung von Frauen. Ein gewaltfreies Leben ist ein Grundrecht. Trotz der Istanbul-Konvention ist dies allerdings auch zehn Jahre danach für zu viele Frauen weiterhin keine Selbstverständlichkeit.“

Durchschnittlich jeden Tag versucht in Deutschland ein Mann seine (Ex)Partnerin zu töten, jeder dritte Versuch endet tödlich. In Brandenburg hat sich die Zahl häuslicher Gewalttaten im vergangenen Jahr um knapp 20 Prozent erhöht, auch die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind gestiegen.

„Dass die Zahlen von Gewalttaten gegen Frauen in Deutschland nicht nur anhaltend hoch sind, sondern sogar steigen, erschreckt mich sehr. Das zeigt, wie wichtig die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention nach wie vor ist. Und es zeigt, dass die Politik auf allen staatlichen Ebenen und in verschiedenen Fachbereichen noch mehr tun muss. Auch Brandenburg ist hier aufgerufen, noch Verbesserungen bei den Handlungsfeldern Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und die Strafsanktionierung gemäß der Istanbul-Konvention zu erreichen. Als Frauenministerin liegt mir insbesondere eine gute Frauenschutzinfrastruktur am Herzen. Jede Frau, die von Gewalt bedroht ist, muss die Möglichkeit haben, schnell und unbürokratisch Schutz und Hilfe zu finden. Wir haben zwar ein Netz an Schutzräumen in Brandenburg, mit der Unterzeichnung der Istanbul-Konvention sind wir aber angehalten hier noch besser zu werden. Diesen Auftrag nehmen wir sehr ernst“, so Nonnemacher.

Derzeit stehen in Brandenburg 302 Plätze in 127 Räumen für schutzbedürftige Frauen und ihre Kinder zur Verfügung. Die Istanbul-Konvention hält ein weitaus größeres Angebot für angemessen. So soll pro 10.000 Einwohnerinnen 1 Familienplatz (= 2,5 Plätze) zur Verfügung stehen. Für Brandenburg wäre laut Konvention ein Angebot von 632 Plätzen in 253 Räumen erforderlich. Zudem hat sich die Zahl der Kinder in den Schutzräumen deutlich erhöht.

Frauenministerin Nonnemacher: „Gemeinsam mit dem Bund und der kommunalen Ebene bauen wir die Schutzräume für Frauen im Land weiter aus. Wir schaffen weitere Frauenhausplätze in Familienzimmern und verbessern die Barrierefreiheit der Einrichtungen. Zudem hat mein Ministerium ein unabhängiges Gutachten in Auftrag gegeben, um einerseits die spezifischen Bedarfslagen des Frauen-Hilfesystems zu untersuchen und andererseits die Umsetzungsbedarfe der Istanbul-Konvention im Land Brandenburg zu analysieren. Dies kann der Landesregierung wertvolle Hinweise für eine ressortübergreifende und gesamtstrategische Verbesserung des Gewaltschutzes geben. Noch im Juni sollen die Ergebnisse vorliegen und der Öffentlichkeit vorgestellt werden.“

Die Landesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet, Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder entschlossen zu bekämpfen. Zur Umsetzung der „Istanbul-Konvention“ wird unter anderem der „Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Kindern“ fortgeschrieben. Das Netz an Zufluchts-und Beratungsangeboten für von Gewalt betroffene Frauen wie Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen, Zufluchtswohnungen soll zudem weiterentwickelt werden.