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Coronavirus: Insgesamt 1.782 bestätigte COVID-19-Fälle in Brandenburg statistisch erfasst

- Erschienen am 09.04.2020 - Presemitteilung 134/2020

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle an COVID-19 innerhalb der letzten 24 Stunden um 169 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 1.782 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 09.04.2020, 16:00 Uhr).

Landkreis / kreisfreie Stadt

Veränderung 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle kumulativ ab 10. Kalenderwoche

Stand: 09.04., 16:00 Uhr

Inzidenz

Bestätigte Fälle je 100.000 Einwohner

Sterbefälle

Wohnortprinzip

Barnim

+15

141

77,2

3

Brandenburg a. d. Havel

+2

41

56,8

0

Cottbus

+1

35

34,9

0

Dahme-Spreewald

+9

137

81,0

3

Elbe-Elster

+1

67

65,3

2

Frankfurt (Oder)

 

22

38,0

0

Havelland

+7

119

73,5

4

Märkisch-Oderland

+5

125

64,3

1

Oberhavel

+3

152

72,0

2

Oberspreewald-Lausitz

+3

36

32,6

1

Oder-Spree

+2

92

51,5

0

Ostprignitz-Ruppin

 

31

31,3

0

Potsdam

+102

377

211,7

19

Potsdam-Mittelmark

+13

226

105,3

10

Prignitz

+1

18

23,5

0

Spree-Neiße

 

51

44,6

0

Teltow-Fläming

+5

88

52,3

2

Uckermark

 

24

20,1

1

Brandenburg gesamt

+169

1.782

70,9

48

 

Hinweise zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem der Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Software (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Kreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Corona-Lage im Land ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind daher unvermeidbar.