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Corona-Schutzimpfungen: Vorwürfe, Impfstoffdosen würden in größeren Mengen vernichtet, sind falsch

- Erschienen am 09.02.2021 - Pressemitteilung 088/2021

Die Vorwürfe in einem Artikel der Märkischen Oderzeitung vom 5. Februar 2021, dass in „mehreren Corona-Impfzentren, unter anderem in Oranienburg“ Corona-Impfstoffe in „größeren Mengen im Müll“ gelandet seien, sind falsch. Das haben die internen Überprüfungen des Gesundheitsministeriums, des DRK Landesverbandes Brandenburg und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) ergeben. Richtig ist, dass aufgrund einer kurzfristigen unvorhersehbaren Absage eines mobilen Impftermins am Freitag, 22. Januar 2021, 36 Impfdosen im Impfzentrum Oranienburg entsorgt werden mussten, da an diesem Tag – ein Tag nach der Eröffnung des Impfzentrums – vor Ort keine weiteren Personen gefunden werden konnten, die laut Corona-Impfverordnung impfberechtigt gewesen wären. Diese Impfdosen wären über das Wochenende verfallen. Mögliche andere Vorfälle aus dem mobilen Impfen oder anderen Impfzentren sind nicht bekannt.

Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft: „In Brandenburg wurden bereits rund 110.000 Corona-Schutzimpfungen durchgeführt. Jede einzelne Impfung ist ein Erfolg. Viele Brandenburgerinnen und Brandenburger wünschen, sofort geimpft zu werden. Angesichts des aktuellen Mangels von Impfstoffen soll jede zur Verfügung stehende Impfdosen selbstverständlich auch genutzt werden. Deshalb haben wir die Vorwürfe sehr ernst genommen und umgehen geprüft. Das Ergebnis zeigt: Die Koordination und die Prozesse der Corona-Impfungen im Land Brandenburg funktionieren. Wir nehmen das aber zum Anlass, noch einmal allen Mitarbeitenden in den Impfzentren weitere Handlungsanweisungen zum Umgang mit Restdosen zu geben. Landesweit sind inzwischen bis zu 1.000 Personen im Einsatz, die Impfstrategie umzusetzen. Sie alle leisten tagtäglich mit großen Engagement eine sehr gute Arbeit. Sie kümmern sich um die Impfberechtigten und setzen alles daran, dass keine Impfstoffe verfallen.“

Hubertus C. Diemer, Vorstandsvorsitzender des DRK Landesverband Brandenburg: „Nach unseren Informationen hat es bei den mobilen Impfteams brandenburgweit keine Verwerfungen von Impfstoff in den Größenordnungen gegeben. Um noch einmal alle Mitarbeitenden in den Impfzentren für den Umgang mit überschüssigem Impfstoff zu sensibilisieren, haben wir am 5. Februar 2021 nochmals eine aufklärende E-Mail an alle Leiter der Impfzentren verfasst und darin auch auf die Wichtigkeit der Wartelisten für Restdosen hingewiesen.“

MUDr./ČS Peter Noack, Vorstandsvorsitzender der KVBB: „In der Presse wurden auch interne KVBB-Protokolle und Besprechungen genannt, die auf eine weitere Vernichtung von Impfstoffen hindeuten würden. Dieser Verdacht hat sich nicht bestätigt und ist falsch. Als KVBB sind wir vom Land mit dem Betrieb der Impfzentren beauftragt. Rücksprachen mit ärztliche Kollegen zeigen, dass die dokumentierten größeren Mengen überschüssiger Impfdosen kurzfristig verimpft wurden – und zwar nicht von und in den Impfzentren. Mit der Eröffnung jedes Impfzentrums haben wir ein operatives Team eingesetzt, das jederzeit Fragen beantworten kann. Um zukünftig eine noch bessere ärztliche Rückmeldung zum Impfgeschehen aus den Regionen zu erhalten, erweitern wir unsere Kommunikation mit den verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen. Neben regelmäßigen Videokonferenzen etablieren wir unter anderem einem Newsletter für die ehrenamtlich engagierten Kolleginnen und Kollegen.“

Hintergrund

Im Zuge der Impfungen kommt es vor Ort vereinzelt zu Fragen, wie man mit Impfdosen umgehen soll, die am Ende des Tages übriggeblieben sind. Allen Stellen, die Impfungen durchführen, hat das Gesundheitsministerium als Handlungsanweisung für entsprechende Fälle folgende Informationen gegeben:

Nach § 1 Absatz 2 der Corona-Impfverordnung des Bundes sollen die Länder und der Bund den vorhandenen Impfstoff so nutzen, dass die Anspruchsberechtigten in der folgenden Reihenfolge berücksichtigt werden:

  1. Anspruchsberechtigte nach § 2 CoronaImpfV,
  2. Anspruchsberechtigte nach § 3 CoronaImpfV,
  3. Anspruchsberechtigte nach § 4 CoronaImpfV und
  4. alle übrigen Anspruchsberechtigten nach § 1 Absatz 1 CoronaImpfV.

Angesichts des aktuellen Mangels von Impfstoffen ist ein oberstes Ziel, dass die für den jeweiligen Tag vorgesehenen und zu verimpfenden Impfdosen an die dafür vorgesehenen und impfberechtigten Personen vollständig verimpft werden. Wenn in den Impfzentren, Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern wider Erwarten dennoch zum Beispiel durch kurzfristig Terminabsagen an einem Tag Impfdosen nicht an die geplanten impfberechtigten Personen verimpft werden können und diese Impfdosen ggf. vernichtet werden müssten, sind sie an anderweitige impfberechtigte Personen gemäß Corona-Impfverordnung zu verimpfen. Insofern ist das Impf-Personal gehalten, bei der Verwendung überzähliger Impfdosen zwingend diese Priorisierungsvorgaben einzuhalten.

In den Impfzentren gibt es neben den Wartelisten einen strengen Impfdosenbestellprozess, damit keine Impfdosen übrigbleiben. Dieser stellt sich wie folgt dar:

  • tägliche Bestellung des Impfstoffbedarfs auf Basis der geplanten Termine
  • Lieferung am Folgetag für den Verbrauch am Folgefolgetag
  • Restmenge den lfd. Tages wird bei der Bestellung am nächsten Tag abgezogen

So lässt sich ausschließen, dass Impfstoff verfällt. Ist abends dennoch eine Spritze aufgezogen und kann nicht an terminierten Impflingen verimpft werden, wird aus einer Warteliste eine Person der Priorität 1 kontaktiert.

Alle aktuellen Informationen zur Umsetzung der Nationalen Impfstrategie COVID-19 im Land Brandenburg werden auf dieser neuen Internetseite veröffentlicht: https://brandenburg-impft.de