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Erneuter Fall von Geflügelpest bei Puten in der Uckermark – erforderliche Maßnahmen eingelei-tet

- Erschienen am 09.02.2021 - Pressemitteilung 087/2021

In einem gewerblichen Nutzgeflügelbestand im Landkreis Uckermark ist der Geflügelpesterreger H5N8 (Vogelgrippe/Geflügelpest) nachgewiesen worden. Auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes wurden insgesamt etwa 29.000 Puten getötet und unschädlich beseitigt. Es ist der vierte Fall von Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand innerhalb weniger Wochen im Land Brandenburg.

Der Putenbestand liegt nur wenige Kilometer von dem Betrieb entfernt, in dem erst vor einer Woche der Geflügelpesterreger festgestellt worden war. Aufgrund der Nähe zum Ausbruchgeschehen wurden in dem jetzt betroffenen Bestand umgehend amtliche Proben entnommen. Zum Zeitpunkt der Probenahme war der Bestand klinisch unauffällig. Erst danach wurden in dem Putenbestand klinische Auffälligkeiten gemeldet. Der Betreiber informierte unverzüglich das Veterinäramt des Landkreises Uckermark. Daraufhin wurde der Bestand sofort durch die Behörde gesperrt und erneut beprobt. Das Landeslabor Berlin-Brandenburg konnte zunächst das Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N8 nachweisen. Das nationale Referenzlabor (Friedrich-Loeffler-Institut) bestätigte, dass es sich um die hochpathogene Variante des Virus handelt.

„Wir sind in enger Abstimmung mit dem Landkreis Uckermark. Die bereits bestehenden Restriktionszonen werden nun angepasst und alle notwendigen Schritte eingeleitet. Leider ist die Gefahr einer weiteren Ausbreitung der Seuche beim Nutzgeflügel weiter hoch. Ich bitte darum erneut alle Geflügelhalter: überprüfen Sie die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen in Ihrem Betrieb und bessern Sie gegebenenfalls nach“, sagte Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher.

Das Veterinäramt des betroffenen Landkreises Uckermark hat die in der Geflügelpest-Verordnung vorgesehenen Schritte angeordnet. Dazu gehören die Einrichtung eines Sperrbezirkes im Radius von mindestens drei Kilometern und eines Beobachtungsgebietes im Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. Die genauen Grenzen der genannten Restriktionsgebiete werden durch das zuständige Veterinäramt festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen durch den Landkreis informiert. In den Gebieten gelten unter anderem Beschränkungen für die Geflügelhaltungen, wie etwa das Verbot zum Verbringen von Geflügel und bestimmter tierischer Erzeugnisse sowie die Pflicht zur Aufstallung von Hausgeflügel.

Der Geflügelpesterreger H5N8 war Ende Dezember 2020 in einer Kleinsthaltung im Landkreis Spree-Neiße, Ende Januar 2021 bei einem gewerblichen Putenbestand in der Prignitz und vor einer Woche bei einem Putenbestand in der Uckermark festgestellt worden. Außerdem wurde das Virus in diesem Herbst und Winter bislang bei sieben Wildvögeln in Brandenburg nachgewiesen.

Das Verbraucherschutzministerium appelliert eindringlich an die Geflügelhalter, alle Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten und die seit 13. Dezember 2020 in Risikogebieten geltende Stallpflicht konsequent zu beachten. Die Gefahr eines Eintrages des Geflügelpesterregers in Geflügelhaltungen wird durch das FLI weiterhin als hoch eingeschätzt.

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Ident-Nr
087/2021
Datum
09.02.2021