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COVID-19: 634 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Erkrankten im Land bei 7.846

- Erschienen am 08.12.2020 - Pressemitteilung 626/2020

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 634 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 24.698 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 08.12.2020, 08:00 Uhr). Aktuell werden 581 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt; davon befinden sich 131 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 83 beatmet werden. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 16.371 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit-2019 (+428 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 7.846 (+188).

Landkreis / kreisfreie Stadt

Neue bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle

ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020

Stand: 08.12., 08:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner

Sterbefälle

Wohnortprinzip

Kumuliert

(24-h-Vergleich)

Barnim

+18

1.788

99,3

68

Brandenburg a. d. H.

+1

474

91,4

6

Cottbus/Chóśebuz

+15

1.428

232,7

52 (+3)

Dahme-Spreewald

+34

1.597

121,8

15 (+2)

Elbe-Elster

+101

1.216

261,2

11

Frankfurt (Oder)

+10

488

164,5

3

Havelland

+26

1.434

129,5

18

Märkisch-Oderland

+54

1.673

128,7

35

Oberhavel

+24

1.833

111,8

21

Oberspreewald-Lausitz

+142

1.789

450,8

41 (+9)

Oder-Spree

+65

1.847

213,1

24 (+1)

Ostprignitz-Ruppin

+17

639

100,1

1

Potsdam

+23

2.140

170,8

59

Potsdam-Mittelmark

+31

1.984

73,4

50

Prignitz

+3

409

116,9

3

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+46

1.644

285,8

34 (+3)

Teltow-Fläming

+0

1.616

120,0

22

Uckermark

+24

699

101,7

18

Brandenburg gesamt

+634

24.698

155,9

481 (+18)

 

Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.

Hinweise zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Software (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab.

Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Hinweise zu Genesenen: Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.

Zahl der aktiv Erkrankten: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.