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Auflagen vollständig erfüllt: Stadt Templin bleibt staatlich anerkanntes „Thermalsoleheilbad“

- Erschienen am 08.11.2017 - Pressemitteilung 165/2017

Die Stadt Templin bleibt ein staatlich anerkanntes „Thermalsoleheilbad“. Das Prädikat hat die Stadt erstmals im Jahr 2000 verliehen bekommen. Nach der routinemäßigen Wiederholungsprüfung zehn Jahre später hat das Gesundheitsministerium auf Empfehlung des Landesfachbeirates für Kurorte und Erholungsorte der Kommune aber Auflagen erteilt, die Templin dank umfangreicher Maßnahmen jetzt vollständig erfüllt hat. Damit darf Templin das Prädikat als Kurort im Namen weiter führen. Diese Nachricht hat Gesundheitsstaatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt Bürgermeister Detlef Tabbert per Brief übermittelt.

Staatssekretärin Hartwig-Tiedt sagte heute in Potsdam: „Eine Anerkennung als Heilbad ist das höchste Prädikat, das wir nach dem Kurortegesetz vergeben können. Es ist ein Gütesiegel, das strengen Kriterien unterliegt. Die Stadt Templin hat sich mächtig ins Zeug gelegt und alles dafür getan, um dieses Gütesiegel zu behalten. Templin ist und bleibt damit ein touristisches Aushängeschild für das Land Brandenburg und ein bedeutender Standort im Landkreis Uckermark.“

Der Landesfachbeirat für Kur- und Erholungsorte hatte am 28. September 2017 bei einer Visitation vor Ort die Erfüllung der 2010 ausgesprochenen Auflagen – unter anderem zur Verkehrsberuhigung und Umweltentlastung sowie zum Erhalt der klimatischen, bioklimatischen und lufthygienischen Bedingungen für ein Thermalsoleheilbad – abschließend überprüft und ein positives Fazit gezogen.

Bürgermeister Detlef Tabbert erklärte heute in Templin: „Eine schöne Nachricht: Templin ist und bleibt Thermalsoleheilbad, darauf sind wir zu Recht stolz! 17 Jahre arbeiteten engagierte Templiner und Verwaltung gemeinsam und ehrgeizig an einer dauerhaften Prädikatisierung. Es wurden Hinweise des Landesfachbeirates ernstgenommen und dessen Auflagen umgesetzt. Gerade die Verkehrssituation in der historischen Innenstadt stellte eine besondere Herausforderung dar, die wir in konstruktiver Zusammenarbeit aller Beteiligten letztlich gut lösen konnten. Das nun unbefristete Prädikat ohne weitere Auflagen lässt uns nicht ruhen. Vielmehr sehen wir dieses als Ansporn für weitere Anstrengungen. Thermalsoleheilbad ist ein Qualitätsversprechen, dem wir dauerhaft nachkommen möchten – im Sinne unserer Gäste und Templiner.“

Staatssekretärin Hartwig-Tiedt: „Ich wünsche den Bürgerinnen und Bürgern sowie allen Leistungsanbietern der Stadt weiterhin viel Erfolg bei der künftigen Entwicklung und der Umsetzung ihrer Vorhaben zur weiteren Profilierung Templins als modernen Kurort in Brandenburg.“

In Brandenburg gibt es acht staatlich anerkannte Kurorte und Heilbäder: das Thermalsoleheilbad Bad Belzig, das Moorheilbad Bad Freienwalde, das Moorheilbad Bad Liebenwerda, das Thermalsole- und Moorheilbad Bad Saarow, das Thermalsole- und Moorheilbad Bad Wilsnack, Brandenburgs einziger Kneipp-Kurort Buckow, Burg im Spreewald – ein Ort mit Heilquellenkurbetrieb, sowie das Thermalsoleheilbad Templin. Die Interessen werden von dem Verein „Brandenburgischer Kurorte- und Bäderverband“ vertreten (www.kurorte-land-brandenburg.de).

Hintergrund

Nach dem Brandenburgischen Kurortegesetz müssen sich Kurorte unter anderem durch ihre Gestaltung sowie durch besondere Berücksichtigung des Schutzes der Gesundheit und der Umwelt auszeichnen, zur Minderung von Stärke und Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugverkehrs erforderliche Maßnahmen der Verkehrsberuhigung durchführen, und ein regelmäßiges Angebot gesundheitsförderlicher Maßnahmen, das für alle Gäste zugänglich ist, anbieten.

Die besondere Artbezeichnung als Heilbad oder spezifiziert als Mineral-, Thermal-, Sole-, Moorheilbad setzt darüber hinaus unter anderem die Verfügbarkeit eines natürlichen Heilmittels des Bodens, das wissenschaftlich anerkannt und durch Erfahrung bewährt ist, klimatische, bioklimatische und lufthygienische Bedingungen, die therapeutisch nutzbar sind, dem Indikationsgebiet entsprechende leistungsfähige Kureinrichtungen zur Abgabe und zur Anwendung des Heilmittels, insbesondere ein Kurmittelhaus, einen Kurpark oder für den Kurbetrieb geeignete Grünflächen und Fachpersonal zur Diätberatung voraus.

Der Landesfachbeirat für Kurorte und Erholungsorte hat die Aufgabe, das Gesundheitsministerium und das Wirtschaftsministerium in allen das Kur- und Bäderwesen sowie die Erholungsorte betreffenden Angelegenheiten zu beraten. Dem Landesfachbeirat gehören mit je einem Mitglied das Gesundheitsministerium, das Wirtschaftsministerium, das Innenministerium, das Umweltministerium, der Brandenburgische Kurorte- und Bäderverband, der Landesfremdenverkehrsverband Brandenburg, der Städte- und Gemeindebund Land Brandenburg und die Landesarbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung Brandenburg an. Der Landesfachbeirat wird um Mitglieder aus dem wissenschaftlichen Bereich ergänzt.

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Ident-Nr
165/2017
Datum
08.11.2017
Rubrik
Gesundheit