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COVID-19: 333 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten im Land bei 6.148

- Erschienen am 08.05.2021 - Pressemitteilung 269/2021

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 333 erhöht. So sind insgesamt 104.674 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 08.05.2021, 00:00 Uhr, Quelle: http://corona.rki.de). In Brandenburg sind ungefähr 94.900 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten bei geschätzt 6.148.

Landkreis / kreisfreie Stadt

Neue bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle

ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020

Stand: 08.05., 00:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner

7-Tage-Fallzahl Summe der Infektionen in letzten 7 Tagen nach Meldedatum

Sterbefälle

Wohnortprinzip

kumuliert ab 10. KW 2020

(24-h-Vergleich)

Barnim

+30

5.857

86,9

161

218 (+1)

Brandenburg a. d. H.

+8

2.207

70,7

51

80 (+0)

Cottbus/Chóśebuz

+33

5.744

139,4

139

199 (+0)

Dahme-Spreewald

+16

6.833

76,1

130

242 (+0)

Elbe-Elster

+18

6.865

141,4

144

233 (+2)

Frankfurt (Oder)

+7

2.142

90,0

52

104 (+2)

Havelland

+20

5.965

90,8

148

176 (+0)

Märkisch-Oderland

+30

6.710

66,9

131

266 (+0)

Oberhavel

+20

8.050

70,0

149

259 (+0)

Oberspreewald-Lausitz

+13

7.158

125,3

137

263 (+0)

Oder-Spree

+16

7.927

104,0

186

299 (+1)

Ostprignitz-Ruppin

+7

4.066

44,5

44

151 (+0)

Potsdam

+22

6.725

116,5

210

238 (+0)

Potsdam-Mittelmark

+11

7.623

63,7

138

195 (+1)

Prignitz

+5

3.155

95,9

73

160 (+0)

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+11

7.346

124,0

141

187 (+0)

Teltow-Fläming

+45

6.564

88,2

150

199 (+1)

Uckermark

+21

3.737

109,3

130

157 (+0)

Brandenburg gesamt

+333

104.674

91,8

2.314

3.626 (+8)

Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.

Übersicht: 7-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte

Landkreis / kreisfreie Stadt

 

08.05.

 

07.05.

 

06.05.

 

05.05.

 

04.05.

 

03.05.

Sonntag

02.05.

Feiertag

01.05.

 

30.04.

 

29.04.

Barnim

86,9

79,9

82,6

73,4

71,3

69,1

66,4

79,4

76,1

70,2

Brandenburg a. d. H.

70,7

73,4

87,3

115,0

134,4

133,0

124,7

130,2

120,5

137,1

Cottbus

139,4

130,4

139,4

139,4

157,5

150,5

160,5

148,5

157,5

182,6

Dahme-Spreewald

76,1

80,8

80,8

87,8

93,7

100,1

97,8

99,5

113,0

107,1

Elbe-Elster

141,4

146,3

145,3

151,2

183,6

185,6

194,4

192,5

192,5

198,4

Frankfurt (Oder)

90,0

102,2

109,1

119,5

129,9

133,3

140,3

152,4

162,8

159,3

Havelland

90,8

88,3

109,2

117,8

101,2

97,5

105,5

81,6

101,8

93,3

Märkisch-Oderland

66,9

61,3

66,4

64,9

77,6

79,2

78,2

87,9

94,5

94,5

Oberhavel

70,0

77,5

88,8

78,4

85,0

88,3

86,4

89,2

87,8

89,2

Oberspreewald-Lausitz

125,3

150,9

144,5

147,2

159,1

157,3

163,7

162,7

145,4

150,9

Oder-Spree

104,0

106,3

115,8

102,3

112,4

101,2

103,5

116,3

116,9

115,2

Ostprignitz-Ruppin

44,5

49,6

42,5

71,8

63,7

63,7

61,7

72,8

82,9

94,1

Potsdam

116,5

122,6

118,1

117,0

114,2

113,7

118,7

123,1

123,7

110,4

Potsdam-Mittelmark

63,7

68,3

72,5

78,5

79,4

91,9

91,0

91,9

93,3

88,2

Prignitz

95,9

106,4

97,2

115,5

91,9

94,5

94,5

106,4

105,0

107,7

Spree-Neiße

124,0

147,7

144,2

146,9

157,4

163,6

166,2

156,5

164,4

171,5

Teltow-Fläming

88,2

69,4

77,6

88,8

85,3

84,1

92,4

87,1

102,4

104,7

Uckermark

109,3

103,4

110,1

117,7

100,0

99,2

112,7

120,2

126,1

115,2

Brandenburg gesamt

91,8

93,9

98,3

101,5

104,5

105,2

107,7

109,7

113,9

113,4

 

7-Tage-Inzidenz ≤ 100

Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz (https://www.rki.de/inzidenzen) an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 100/150/165, gelten dort ab dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen des § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen des § 28b IfSG an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100/150/165, so treten an dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen des § 28b IfSG außer Kraft.

7-Tage-Inzidenz > 100 und ≤ 150

7-Tage-Inzidenz > 150 und ≤ 165

7-Tage-Inzidenz > 165 und ≤ 200

7-Tage-Inzidenz ≥ 200

Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen

Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.

Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.

Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.

Die Zahl der aktiv Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.