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Neues Programm hilft Integrationsunternehmen zusätzlich in wirtschaftlicher Problemlage

- Erschienen am 08.05.2015 - Pressemitteilung 062/2015

In Brandenburg gibt es 15 Integrationsunternehmen. Sie arbeiten mit hohem sozialem Engagement: 25 bis 50 Prozent ihrer Beschäftigten haben eine erhebliche Schwerbehinderung. Insgesamt sind über 160 schwerbehinderte Brandenburgerinnen und Brandenburger in Integrationsunternehmen tätig. Diese Firmen können aufgrund ihrer besonderen sozialen Struktur durch Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, leichter in eine wirtschaftliche Problemlage geraten. Für diesen Fall bietet ein neues Förderprogramm des Integrationsamtes beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) zusätzliche Unterstützung an. Dafür stehen bis Ende 2016 eine Million Euro aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung. Das gaben Sozialministerin Diana Golze und LASV-Präsidentin Liane Klocek heute bekannt.

Golze sagte: „Integrationsunternehmen sind ganz normale, wirtschaftlich selbständige Betriebe, die sich am Markt behaupten müssen. Ihre große Besonderheit ist aber der soziale Ansatz, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern. Sie schaffen für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen unbefristete Arbeitsplätze. Hier arbeiten Menschen mit und ohne Behinderungen wie selbstverständlich erfolgreich zusammen. Damit füllen Integrationsunternehmen die Idee der Inklusion vorbildlich mit Leben aus. Diesen Ansatz müssen wir unterstützen, gerade, wenn sich Rahmenbedingungen ändern. Nicht nur die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist für die Integrationsunternehmen eine große Herausforderung. Besondere Betriebsstrukturen brauchen besondere Lösungsansätze, für die in Einzelfällen externer Sachverstand herangezogen werden muss.“

Klocek sagte: „Integrationsunternehmen leisten einen wichtigen Beitrag zur Beschäftigung für schwerbehinderte Menschen, die eine stetige arbeitsbegleitende Unterstützung benötigen. Sie bieten Entwicklungsperspektiven und bereiten auf eine Tätigkeit in anderen Betrieben und Dienststellen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vor. Integrationsunternehmen sind daher unverzichtbar. Insofern hoffe ich, dass wir mit diesem neuen Förderprogramm des Integrationsamtes im LASV zum Erhalt der bewährten Strukturen in Brandenburg beitragen können.“

Betroffene Integrationsunternehmen können in Brandenburg ab sofort beim LASV einen Antrag auf Fördergelder stellen, wenn sie in eine wirtschaftliche Krisensituation geraten sind. Die Förderung kann bis Ende 2016 beantragt werden. Gefördert werden zum Beispiel externe betriebswirtschaftliche Beratungen, Fortbildungsmaßnahmen und Unternehmenscoaching. Eine Arbeitsplatzoptimierung wird mit bis zu 30.000 Euro je sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz gefördert. Im Fall einer gravierenden Krisensituation kann ein Integrationsunternehmen auch ein zinsloses Darlehen bis zu 50.000 Euro in Anspruch nehmen.

Golze betonte: „Schwerbehinderte Menschen haben es am Arbeitsmarkt besonders schwer. Auch wenn die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist, gelingt es ihnen nach wie vor seltener als nicht schwerbehinderten Menschen, eine Beschäftigung zu finden. Integrationsunternehmen leisten hier einen unverzichtbaren Beitrag zur Inklusion. Schwerbehinderte Menschen brauchen Arbeit. Sie sind in vielen Fällen gut ausgebildet, oft hoch motiviert und leistungsfähig. Sie brauchen allerdings auch eine Chance, sich beweisen zu können. Wenn sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt alleine keine Stelle finden können, ist der Weg über ein Integrationsunternehmen gut geeignet. Wir brauchen aber noch mehr Betriebe, die Menschen mit Handicaps einstellen.“

Integrationsprojekte sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen (Integrationsunternehmen) zur Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt stößt trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten. Hier werden schwerbehinderte Menschen beschäftigt, deren Behinderung sich im Arbeitsleben besonders nachteilig auswirkt und allein oder zusammen mit weiteren vermittlungshemmenden Umständen die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt außerhalb eines Integrationsprojektes erschwert oder verhindert.

Integrationsunternehmen beschäftigten mindestens 25 Prozent schwerbehinderte Menschen. Finanziell gefördert werden Integrationsprojekte aus Mitteln der Ausgleichsabgabe, zum Beispiel für die Modernisierung und Ausstattung, aber auch für eine betriebswirtschaftliche Beratung.

Die Ausgleichsabgabe müssen Betriebe mit mindestens 20 Arbeitsplätzen entrichten, wenn sie nicht mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderung besetzen. In Brandenburg kommen jährlich rund zwölf Millionen Euro durch die Ausgleichsabgabe zusammen, die für die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen ausgegeben werden.

Weitere Informationen sowie Anträge sind auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales und Versorgung eingestellt: www.lasv.brandenburg.de.

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Ident-Nr
062/2015
Datum
08.05.2015