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Bundesrat / Sozialministerin Golze: Keine Taschenspielertricks zu Lasten von Menschen mit Behinderungen

- Erschienen am 08.05.2015 - Pressemitteilung 063/2015

Der Bund soll dafür Sorge tragen, dass die fünf Milliarden Euro, die er finanzschwachen Kommunen für Investitionen jetzt zusätzlich zur Verfügung stellen will, am Ende nicht bei der Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen fehlen. Einem entsprechenden Antrag der Länder Brandenburg und Thüringen hat der Bundesrat heute zugestimmt. Brandenburgs Sozialministerin Diana Golze sagte: „Wir begrüßen, dass der Bund finanzschwache Kommunen bei notwendigen Investitionen jetzt stärker unterstützen will. Es darf dabei aber zu keinen Taschenspielertricks kommen. Die Bundesregierung hat den Kommunen ebenfalls jährlich fünf Milliarden Euro zur Entlastung bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zugesagt. Daran muss sie sich halten.“

Der Bundesrat stimmte heute über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern ab. Danach soll ein Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ in Höhe von 3,5 Milliarden Euro eingerichtet werden, aus dem in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen von struktur- und finanzschwachen Kommunen gefördert werden. Weitere 1,5 Milliarden Euro will die Bundesregierung im Jahr 2017 zur Verfügung stellen. Zur finanziellen Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern stellt der Bund im laufenden und im nächsten Jahr jeweils 500 Millionen Euro zur Verfügung.

Golze sagte: „Die dringend erforderliche Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe, die schon seit über acht Jahren diskutiert wird, darf jetzt nicht daran scheitern, dass die finanzielle Grundlage zweckentfremdet wird. Die immer weiter steigenden Kosten der Eingliederungshilfe stellen die Länder und Kommunen vor große finanzielle Herausforderungen. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung steht eindeutig, dass die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes jährlich um fünf Milliarden Euro entlastet werden sollen.“

Die Eingliederungshilfeleistungen umfassen im Wesentlichen Leistungen der Frühförderung, der medizinischen Rehabilitation, der Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zum Wohnen und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

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Ident-Nr
063/2015
Datum
08.05.2015
Rubrik
Soziales